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Letztes Mittel gegen Holzhafen-Projekt

Bürgerini reicht Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan ein  ■ Von Gernot Knödler

Die Initiative Rettet das Elbufer will den von der Bürgerschaft am 15. September beschlossenen Bebauungsplan für den Holzhafen für nichtig erklären lassen. Der Plan „Altona-Altstadt 21“ leide „an schwerwiegenden formellen Mängeln sowie an materiellen Abwägungsfehlern“, behauptet Ulrich Wollenteit. Im Auftrag von Rettet das Elbufer betreibt der Rechtsanwalt eine Normenkontrollklage vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht. „Wir wollen dadurch für die Zukunft das Recht auf Bürgerentscheide über Bebauungspläne retten“, erklärte Marcus Hiller, der Pressesprecher der Ini gestern. Den Kampf für den Bürgerentscheid gegen die Pläne der Firma Büll & Liedtke hat die Initiative als „aussichtslos“ aufgegeben.

Büll & Liedtke wollen am Holzhafen zwei große Bürogebäude sowie einen prismenförmigen gläsernen Wohnturm errichten. Das Recht, auf dem Gelände zwischen Greenpeace-Speicher und England-Fähre zu bauen, erhielten sie von der Stadt als Ausgleich für ihr Entgegenkommen beim Mercado. Als das Einkaufszentrum am Altonaer Bahnhof Anfang der 90er Jahre gebaut wurde, hatten Büll & Liedtke auf den Bau einer Tiefgarage verzichten müssen, weil auf dem Mercado-Grundstück ein jüdischer Friedhof entdeckt worden war.

Rettet das Elbufer hält die vorgesehenen Gebäude mit 39.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche für viel zu massig. Die Initiative sammelte daher Unterschriften für einen Bürgerentscheid im Bezirk Altona. Dieser lief ins Leere, weil der Senat den Bebauungsplan in die Bürgerschaft einbrachte.

Das Landesparlament hätte erst nach einem Bürgerentscheid im Bezirk abstimmen dürfen, argumentierte Wollenteit gestern. Der Senat habe „quasi im Spiel die Spielregeln geändert“, kommentierte Hiller. Damit sei in einem Putsch gegen den Volkssouverän die Korrektivfunktion der direkten Demokratie ausgehebelt worden.

Anwalt Wollenteit sieht in dem Bebauungsplan zudem eine „unzulässige Gefälligkeitsplanung“, weil Büll & Liedtke von vornherein versprochen worden war, sie dürften bauen. Damit sei das Gebot, unterschiedliche Interessen im Planverfahren gegeneinander abzuwägen, verletzt worden.

Den Bau verhindern kann die Klage nicht: Das Verfahren wird nach Einschätzung der Initiative mehrere Jahre dauern. Gebäude, die in dieser Zeit errichtet würden, genössen Bestandsschutz selbst für den Fall, der Bebauungsplan erwiese sich als rechtswidrig. Der Bau ließe sich nur aufhalten, wenn ein Kläger aufträte, der sich in seinen Rechten verletzt sähe, sagte Wollenteit. Das könnte zum Beispiel ein Güterumschlagsbetrieb sein, der befürchtet, künftige Mieter am Holzhafen könnten gegen den Hafenlärm klagen. „Es ist doch ein Unfug“, sagte Manfred Braune, der Unterschriften für den Bürgerentscheid gesammelt hatte, frustriert. „Ich kann nur was erreichen, wenn ich mich benehme wie die Leute in der Hafenstraße.“

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