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Rechtswidrige Pensionierung gestoppt

■ Oberverwaltungsgericht: Sonderurlaubsregelung für Beamte ist rechtswidrig. Innenverwaltung bewilligt keine Anträge mehr

Die Berliner Sonderurlaubsregelung für Beamte verstößt nach einem Beschluss des Berliner Oberverwaltungsgerichts gegen geltendes Recht. Es sei nicht rechtmäßig, Beamten ab dem 55. Lebensjahr bis zum Ruhestand Sonderurlaub bei Fortzahlung von 75 Prozent der Dienstbezüge zu gewähren. Diese nicht mehr anfechtbare Entscheidung teilte das Gericht gestern mit.

Mit der Sonderregelung sollte der Personalabbau im öffentlichen Dienst erleichtert werden. Bis Ende September hatten 559 Beamte davon Gebrauch gemacht. Doch damit ist jetzt Schluss. In der Innenverwaltung werden die noch vorliegenden 30 Anträge auf einen Sonderurlaub nicht mehr bewilligt, teilte die Sprecherin Isabelle Kalbitzer gestern mit. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) werde sich mit den anderen Senatsverwaltung in Verbindung setzen. Die Beamten, die sich bereits im Sonderurlaub befinden, müssen aber nicht damit rechnen, wieder in den Dienst zurückkehren zu müssen. Denn rechtswidrige Verwaltungsvorgänge können nicht rückgängig gemacht werden, wenn für die Betroffenen Vertrauensschutz besteht.

Erst vor drei Wochen hatte sich der Senat nach rechtlichen Bedenken der Justizverwaltung auf einen Kompromiss geeinigt: Nur bereits vorliegende Anträge sollten noch bearbeitet werden.

Die Berliner Sonderregelung, stellte das OVG fest, ermögliche praktisch einen Vorruhestand. Dies hätte nicht durch eine Verwaltungsvorschrift, sondern nur durch ein Bundesgesetz geregelt werden dürfen. Auch Werthebach hatte die Berliner Sonderregelung scharf kritisiert, als er noch Staatssekretär im Bundesinnenministerium war. Nach seiner Amtsübernahme in Berlin hatte er diese aber weiter angewandt. dpa/taz

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