: Sonne und Wind müssen weiter warten
■ Regierungsvorschlag für neues Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien wird noch kritisiert. Solarverbände wollen kostendeckende Preise für Einspeisung
Berlin (taz) – Während einige taz-LeserInnen heftig gegen die angedrohte Zerstörung von Solarzellen durch ihre Zeitung protestierten, trafen sich vorgestern Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums und von Lobbyverbänden der erneuerbaren Energien. Sie diskutierten über eine Neufassung des Stromeinspeisungsgesetzes (StrEG), gingen aber unzufrieden auseinander.
Das Einspeisegesetz garantiert den Besitzern privater Wind-, Wasser-, Geothermie oder Biogas-Stromgeneratoren einen einigermaßen fairen Preis für die Elektrizität, die sie ins Netz einspeisen. Die von den Konzernen errechneten Mehrkosten im Vergleich zu Großkraftwerken werden auf die Verbraucher umgelegt. Im StrEG ist jedoch eine Härteklausel enthalten, der so genannte Fünfprozentdeckel. Nach dem müssen die Stromkonzerne nicht mehr als fünf Prozent regenerativer Energien aufkaufen.
Laut PreussenElektra und ihrer windstarken Tochterfirma Schleswag in Schleswig-Holstein wird sie zum Jahresende die Fünfprozentmarke erreichen. Das Wirtschaftsministerium zweifelt das an, will jedoch Klarheit durch ein novelliertes Gesetz schafffen.
Die Fünfprozentklausel wird fallen. Auch die Preise für die Kilowattstunde sollen angepasst werden, hier wird noch gefeilscht. Bei dem Treffen der Ministerialen mit den Förderern der sauberen Energien wurden für Biogasanlagen 16,5 Pfennig pro kWh genannt, für die Solarenergie 25 Pfennig. Bei der Wasserkraft wird die Vergütung auf dem Niveau von 1999 eingefroren, beim Wind herrscht noch keine Einigkeit unter den Gutachtern.
Vor allem die Solarverbände sind mit den 25 Pfennig unzufrieden. „Nur kostendeckende Vergütung bringt eine breite Anwendung“, so zum Beispiel Martin Staffhorst vom Solarenergie-Förderverein in Aachen. Kostendeckend wären bei kleinen Anlagen nach derzeitiger Rechnung 1,76 Mark pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung verweist auf ihr 100.000-Dächer-Programm, das ja eine zusätzliche Förderung für Solarstrom bringt – aber in zu kleinem Rahmen, meint Staffhorst: „100.000 Dachanlagen entsprechen doch nur etwa vier Prozent eines durchschnittlichen Atomkraftwerks.“
Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums birgt jedoch noch andere Fallstricke. So ist noch umstritten, ob die kleinen Erzeuger für Anpassungen der Stromnetzte mitzahlen sollen. Und eigene regenerative Anlagen der EVU werden künftig mit ins Gesetz einbezogen.
Reiner Metzger
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