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Fatale Nähe

■ Amtsgericht: Wer Junkies als Nachbarn hat, darf Mietvertrag kündigen

Wer statt solventer Geschäftsleute Junkies zu Nachbarn hat, kann seinen Mietvertrag kündigen. Das hat nach Informationen des Hamburger Abendblattes vom Wochenende das Amtsgericht entschieden.

Dort hatte der Vermieter eines Bürogebäudes in St. Georg die Firma „BPU Beratungs- und Prüfungs-Union GmbH (BPU)“ auf weitere Mietzahlung verklagt, nachdem diese der räumlichen Nähe zur Drogenszene wegen das Weite gesucht hatte.

Als das Wirtschaftsprüfungsunternehmen 1995 das Bürogebäude in der Repsoldstraße hinter dem Haupteingang bezog, hielten die Gesellschafter diese noch für eine gute Geschäftsadresse. 1998 jedoch verlagerte der Senat die Drogenhilfseinrichtung „Drob Inn“, die zuvor auf der anderen Seite des Hauptbahnhofes untergebracht war, in Container auf dem Gelände des ehemaligen Automuseums an der Kurt-Schumacher-Allee. Die Drogenszene zog mit um.

Fortan, so BPU-Gesellschafter Rolf Peters, hätten sich die MitarbeiterInnen und MandantInnen auf dem Weg ins Büro an Junkies vorbeidrängeln zu müssen. Unzumutbar, befanden die MandantInnen und blieben weg. Die Firma kündigte schließlich zu Ende November 1999 den Mietvertrag, der eigentlich noch bis zum Jahr 2005 laufen sollte. Was der Vermieter nicht einsah und vor Gericht geklärt haben wollte. Die „Schubert BGB Gesellschaft“ bestand darauf, dass die BPU weiterhin Miete zahle. Denn einen Milieuschutz für Unternehmen gäbe es in der City nicht, argumentierte der Vermieter.

Das Amtsgericht stimmte dem noch zu. Dennoch lehnte es ab, die BPU zu weiteren Mietzahlungen zu verpflichten: „Durch die Einrichtung des Drob Inn und die daraus resultierenden Folgeprobleme im Sicht- und Eingangsbereich des Gebäudes“, heißt es im Urteil, „ist das Mietobjekt mit einem Fehler behaftet, der zu einer Kündigung berechtigt.“

Der Vermieter will laut Hamburger Abendblatt Berufung gegen das Urteil einlegen und die Stadt Hamburg in Anspruch nehmen: Die soll für den „Enteignungsanteil“ haften. taz

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