Hohe Hürden

■ Zur Einbürgerung müssen MigrantInnen „ausreichende Sprachkenntnisse“ beweisen

Wenn zum Jahreswechsel das neue Staatsbürgerschaftsrecht in Kraft tritt, wird es eine „Einbürgerung zum Nulltarif“ in Hamburg und Schleswig-Holstein nicht geben. „Wer Deutscher werden will, muss nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt und verfassungstreu ist“, stellte Schleswig-Holsteins Innenminister Ekkehard Wienholtz (SPD) gestern klar. Er betonte aber auch, die Hürden für die Einbürgerung nicht höher hängen zu wollen, als das Bundesrecht zwingend verlangt. Verzichten wollen die Innenministerien von Hamburg und Schleswig-Holstein auf eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und einen formalisierten Sprachtest für MigrantInnen, die einen deutschen Pass beantragen.

Etliche unionsregierte Länder wollen das hingegen zur Bedingung erheben. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Berlin haben angekündigt, regulär beim Verfassungschutz die Verfassungstreue der MigrantInnen abzufragen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte zudem vorgeschlagen, ihnen ein Diktat auf Deutsch abzuverlangen, um die Sprachkenntnisse „in Wort und Schrift“ zu prüfen. Mit den Vorschlägen war er in die Verhandlungen der Staatssekretäre aller Bundesländer vorigen Dienstag gezogen. Heraus kamen bundesweite Verwaltungsrichtlinien – und ein Kompromiss: Die VS-Anfrage müssen die Länder nicht einführen, sie können es. Und ein Diktat müssen sie zwar nicht vorbereiten, jedoch „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ feststellen. Wie, bleibt ihnen überlassen.

„Beim ersten Informationsgespräch über die Einbürgerung bekommt der Sachbearbeiter schon einen Eindruck davon, ob Kommunikation möglich ist“, so Innenbehördensprecher Christoph Holstein. Ein „niedrigeres Sprachniveau“ reiche nur bei älteren MigrantInnen aus. Können die übrigen nicht ohnehin einen deutschen Schulabschluss nachweisen oder ein Zertifikat über einen Sprachkurs präsentieren, soll ihnen in Hamburg und Schleswig-Holstein zudem ein deutscher Zeitungsartikel vorgelegt werden. Den müssen sie lesen und mündlich zusammenfassen. Kommen SachbearbeiterIn und MigrantIn über den Inhalt nicht ins Gespräch, wird der deutsche Pass verwehrt. Elke Spanner