: Lebenslang für Diesner bestätigt
Rechter Polizistenmörder erneut wegen Mordversuchs an PDS-Buchhändler verurteilt, ohne Bewährung nach 15 Jahren wegen besonders schwerer Schuld ■ Aus Lübeck Elke Spanner
Das Lübecker Landgericht hat den rechtsextremen Polizistenmörder Kay Diesner gestern erneut wegen Mordversuchs verurteilt und dabei eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Als das Urteil gesprochen ist, atmet der Berliner Buchhändler Klaus Baltruschat doch erleichtert auf. Seit der zweite Prozess gegen Diesner Anfang November eröffnet wurde, war er zuversichtlich, dass der Rechtsextremist auch diesmal wegen Mordversuchs an ihm verurteilt würde. Doch gestern Morgen wollte er keine Prognose abgeben.
Schließlich bestätigt das Lübecker Landgericht, dass Diesner ihn töten wollte, als er am 19. Februar 1997 auf Baltruschat in dessen Buchladen in Berlin-Marzahn schoss. Zusammen mit dem Mord an dem Polizeibeamten Stefan Grage wenige Tage später habe Diesner eine „besonders schwere Schuld“ auf sich geladen. Die lebenslange Freiheitsstrafe kann deshalb nicht, wie sonst möglich, nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
„Diese Strafe ist gegenüber dem Rechtsextremismus als Signal zu werten“, sagt Baltruschat. Auf ein solches Signal hatte die Staatsanwältin offenbar verzichten wollen. Zwar hatte auch sie eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der Begriff Rechtsextremismus taucht in ihrem Plädoyer jedoch nicht einmal auf. Der Vorsitzende Richter scheut die politische Einordnung hingegen nicht. Diesner habe aus „üblem rechtsradikalem Gedankengut“ gehandelt, als er den Buchladen von Baltruschat betrat und ihn ohne Warnung niederschoss. Er habe sich an dem PDS-Mann rächen wollen, weil es zuvor nach einem Aufruf der PDS Auseinandersetzungen bei einer Neonazi-Demo gab.
Auch die Richter der ersten Instanz bezweifelten nicht, dass der Rechtsextremist, der sich zum „Weißen Arischen Widerstand“ bekennt, Baltruschat töten wollte. In ihrem Urteil im September 1997 war aber offen geblieben, wie viele Schüsse Diesner auf den Buchhändler abgefeuert hatte. Denkbar wäre, hielt der Bundesgerichtshof ihnen vor, dass der Rechtsextremist nach ein oder zwei Schüssen vom Mordversuch absah. Dann hätte er nur wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden können. Darauf hatte Diesners Verteidiger plädiert. Wohl habe sein Mandant die Vision gehabt, Baltruschat mit einem Schuss aus seiner Selbstladeflinte ein faustgroßes Loch in der Brust zu verpassen und dadurch zu töten. Als der Buchhändler noch lebend zusammenbrach, habe Diesner jedoch nur weiter geschossen, um Baltruschat von der Verfolgung abzuhalten.
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