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Zahlt Kohl der CDU Schadenersatz?

Parteiausschlusskein Tabuthema mehr

Berlin (taz) – Geht die CDU nun zivilrechtlich gegen ihren ehemaligen Vorsitzenden und Altkanzler Helmut Kohl vor? Wolfgang Schäuble schließt mittlerweile auch Regressforderungen gegen Kohl nicht mehr aus. Deutlicher wurde gestern noch der niedersächsische CDU-Chef Christian Wulff: Die Frage einer Klage müsse erwogen werden. Zur Frage nach einem Parteiausschlussverfahren gegen Kohl sagte Wulff: „Das ist weder ein Thema noch ein Tabuthema.“ Ob die CDU von ihrem Ex-Ehrenvorsitzenden Schadenersatz verlangt, will die Parteiführung entscheiden, wenn ihr am Wochenende der Bericht der Wirtschaftsprüfer vorliegt. Am Sonntagabend will das Präsidium in der Sache beraten, am Montag der CDU-Vorstand. Allerdings werden von dem Papier auch innerhalb der CDU keine neuen Erkenntnisse mehr erwartet.

Altkanzler Kohl hatte am Dienstag sein Amt als Ehrenvorsitzender niedergelegt, weil die Partei ihn zwingen wollte, die Namen von anonymen Spendern zu nennen, von denen er nach eigenen Aussagen von 1993 bis 1998 rund 2 Millionen Mark illegale Spenden erhalten hat. Gestern Abend besuchte er den Neujahrsempfang der Bremer CDU. kn

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