piwik no script img

Mehr Rechte für geprügelte Frauen

BERLIN taz ■ Ausländische Ehefrauen, die von ihren Männern gequält werden, müssen nicht mehr ganz so lange Prügel ertragen, um in Deutschland bleiben zu können. Nach der Änderung des Ausländergesetzes, die der Bundestag gestern beschlossen hat, können sie jetzt schon nach zwei Jahren Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beantragen. Bisher war dies erst nach einer Frist von vier Jahren möglich.

Die Bundesregierung will die Mindestzeit außerdem nicht mehr so streng handhaben wie bisher. In Fällen besonderer Härte können sich misshandelte Frauen auch vor Ablauf von zwei Jahren von ihren Männern trennen, ohne eine sofortige Ausweisung in ihr Heimatland befürchten zu müssen. Auch dürfen sie nicht mehr abgeschoben werden, weil sie Sozialhilfe bekommen.

Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), begrüßte die neue Regelung. Im taz-Interview warnte sie allerdings vor den Richtlinien der EU, die den Aufenthalt ausländischer Ehegatten wesentlich restriktiver formulieren. „Das kann ein Problem werden“, sagte Beck. „Wenn die Richtlinien als Gesetz vorgelegt werden, wird die Errungenschaft, um die wir jahrelang gekämpft haben, wieder zur Disposition stehen.“

inland SEITE 8

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen