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Glatze ist keine Krankheit

... und Normalität ein männliches Geschlechtsmerkmal

MÜNCHEN afp/taz ■ Eine Glatze ist kein Körperschaden, sondern ein „sekundäres männliches Geschlechtsmerkmal“. Mit dieser Feststellung und einem Schmunzeln wies das Landgericht München in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Klage eines Unternehmens für Haartransplantationen gegen eine Konkurrenzfirma zurück. Die Kläger wollten die von ihrem Mitbewerber zur Werbung eingesetztenVorher/Nachher-Bilder stoppen und begründeten dies mit einem Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Ein Gutachten der Uniklinik München jedoch kam zu dem Schluss, dass Haarverlust genetisch vorprogrammiert und „eine normal verlaufende Erscheinung“ bei jedem Mann (!) sei. Der im Einzelfall entstehende Leidensdruck mache die Glatze nicht zur Krankheit, so die Richter. Die Behandlung des Haarausfalls sei damit ein kosmetischer Vorgang, der nicht nach dem Arzneimittelrecht als Körperschaden beurteilt werden könne.

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