: dokumentation
Der Beschluss des Bundestags
1. Die Bundesrepublik Deutschland errichtet in Berlin ein Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
2. Mir dem Denkmal wollen wir
– die ermordeten Opfer ehren
– die Erinnerung an ein unvorstellbares Geschehen der deutschen Geschichte wachhalten und
– alle künftigen Generationen mahnen, die Menschenrechte nie wieder anzutasten, stets den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz zu wahren und jeder Diktatur und Gewaltherrschaft zu widerstehen.
3. Das Denkmal soll ein zentraler Ort der Erinnerung und der Mahnung in Verbindung mit den anderen Gedenkstätten und Institutionen innerhalb und außerhalb Berlins sein. Es kann die authentischen Stätten des Terrors nicht ersetzen. [. . .]
5. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt verpflichtet, der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken.
Der Entwurf eines Stelenfeldes von Peter Eisenman (Eisenman II) wird realisiert. Dazu gehört ergänzend im Rahmen dieses Konzepts ein Ort der Information über die zu ehrenden Opfer und die authentischen Stätten des Gedenkens. [. . .]
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