: Frauenfeind Riester
CDU und DGB üben jetzt auch gemeinsam frauenpolitische Kritik am Rentenkonzept des Bundesarbeitsministers
BERLIN taz ■ Fehlte uns da nicht noch ein Bündnis? Arbeit, Rente, Demokratie und Toleranz . . . Ja, da ist doch noch eine Lücke: das Bündnis für Frauen. Gestern versuchte die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung, ein solches ins Leben zu rufen, um die frauenpolitische Opposition gegen Arbeitsminister Riesters Rentenreform zu bündeln.
Die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer entwickelte mit dem DGB, dem Frauenrat, dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken und dem Bund katholischer Unternehmer „Mindestanforderungen an die Rentenreform aus frauen- und familienpolitischer Sicht“. Die Regierungsparteien, deren Rentenkonsensgespräche die Union verlassen hatte, waren gar nicht erst eingeladen.
Das weiblich-katholische Bündnis machte ein weiteres Mal auf die frauenpolitische Schieflage der Rentenreform aufmerksam: Frauen, die durchschnittlich nur 48 Prozent der Rentenhöhe von Männern erreichen, leiden natürlich ungleich stärker unter der allgemeinen Absenkung des Rentenniveaus. Die Hinterbliebenenversorgung werde zudem noch von 60 Prozent der Rente des Partners auf 55 Prozent heruntergefahren, kritisiert das Bündnis, verschweigt dabei allerdings, dass sie pro Kind wieder um 5 Prozent aufgestockt wird. Das Bündnis möchte zudem, dass die Hinterbliebenenrente in eigene Anwartschaften umgewandelt wird. Erziehungsleistungen würden in Riesters Konzept zu wenig berücksichtigt, kritisierte Maria Böhmer weiterhin. Bis jetzt können Eltern, die ihre Karriere wegen der Kinder unterbrechen, sich drei Einzahlungsjahre gutschreiben lassen. Dies allerdings nur, wenn die Kinder nach 1992 geboren wurden. Die CDU will auch diejenigen einbeziehen, die vor 1992 Eltern wurden. Zudem wiederholte Böhmer die CDU-Forderung nach einer umfassenden staatlichen Förderung der privaten Vorsorge: 30 Mark pro Kind und Monat soll das Finanzministerium als „Kinderkomponente“ dafür springen lassen.
Die Kritik bleibt allerdings teilweise zahnlos: An der grundsätzlichen Schieflage eines Rentensystems, das von (extrem ungleichen) Erwerbseinkünften abhängt, ändern die konkreten Vorschläge wenig. Die Hinterbliebenenrente in „eigene Anwartschaften“ umzutaufen, ist allenfalls ein symbolischer Akt und für die Rentenhöhe wirkungslos. Und wie hoch die „Kinderkomponente“ bei der Förderung der Privatvorsorge ausfallen wird, ist bislang noch Riesters Geheimnis. HEIDE OESTREICH
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