: die kriterien
„keiner“ – „deutlich“
Stiftung Warentest ordnete ihre Funde fünf Stufen zu:
– „keiner“: Die zwei Labors konnten nichts mit Sicherheit nachweisen.
– „Ja, nicht bestimmbar“: Es wurde verändertes Mais- oder Soja-Erbgut gefunden, aber die Menge konnte nicht bestimmt werden. Das ist vor allem der Fall, wenn nur stark verarbeitete Substanzen – wie Lecithin aus Sojabohnen – im Lebensmittel vorkamen.
– „sehr gering“: Anteil an Gen-Stoffen lag unter 0,1 Prozent
– „gering“: Der Wert lag zwischen 0,2 und einem Prozent.
– „deutlich“: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) mit einem Anteil von 1 bis 20 Prozent. Hier wäre laut EU-Verordnung eigentlich eine Kennzeichnung als GVO-Produkt nötig.
Getestet wurde auf Hinterlassenschaften der Maissorten Bt 11, Bt176, T14/T25, MON 810 und Roundup-Ready sowie die Roundup-Ready-Soja. Die Bt-sorten produzieren ein vom Bakterium Bt übertragenes Insektengift.
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