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■ Blüten am Computer hergestellt
Weil sie erfolgreich auf ihrem Heim-Computer Falschgeld hergestellt hat, ist eine 32-jährige Kielerin am Donnerstag zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ihr 26-jähriger Freund erhielt 16 Monate Knast, beide müssen zudem insgesamt 400 Stunde gemeinnützige Arbeit leisten. Die Frau hatte gestanden, im Februar und März 1999 mit einem Scanner auf ihrem PC insgesamt 186 falsche Zehn-, Zwanzig- und Hundertmarkscheine produziert und den größten Teil davon in Umlauf gebracht zu haben.
Wie die arbeitslose alleinerziehende Mutter in ihrem Geständnis sagte, habe sie damals unter Geldnot gelitten und Angst vor wachsenden Schulden gehabt. Die Idee zur Geldfälschung sei ihr gekommen, nachdem ihr Computer ausgefallen sei und sie eine Hotline angerufen habe. Beim Rat des Technikers, den Scanner testweise laufen zu lassen, habe sie „zufällig einen Zwanzigmarkschein zur Hand gehabt.“ Von der Güte der Kopie, so die Angeklagte, sei sie selbst überrascht gewesen. Zunächst „nur aus Neugierde“ habe sie mit dem Schein in einem Geschäft eingekauft. Der Kassierer habe von der Fälschung nichts bemerkt.
Wie der Richter in der Urteilsbegründung sagte, habe der Freund zwar nicht direkt an den Fälschungen mitgewirkt, sie bei ihren Taten aber dennoch unterstützt. So sei er zum Eintausch der Blüten unter anderem nach Bad Segeberg, Flensburg, Rendburg, Husum oder Lübeck gefahren. Aufgeflogen war der Schwindel im März 1999 in einem Supermarkt in Heide. dpa
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