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Den Rechten das Geld verweigern

Dieter Wiefelspütz (SPD) und Joachim Herrmann (CSU) wollen Rechtsextremisten die Parteienfinanzierung streichen

FREIBURG taz ■ CSU- und SPD-Politiker wollen rechtsextreme Parteien bei der Vergabe staatlicher Zuschüsse künftig benachteiligen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken sollten entsprechende Maßnahmen „geprüft“ werden, forderte jüngst der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Und der stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Joachim Herrmann erklärte: „Es ist nicht länger hinnehmbar, die Steuern für antisemitische und ausländerfeindliche Hetze zur Verfügung zu stellen.“

Nach Angaben des Bundestags erhielt die NPD im Jahr 1999 rund 1,2 Millionen Mark „staatliche Teilfinanzierung“, die DVU 2,6 Millionen und die Reps 5,9 Millionen. Die Höhe bemisst sich nach den Wahlergebnissen und nach den „Zuwendungen“, das heißt Beiträge und Spenden, die die Parteien erhalten. Dabei gilt die Regel: Staatszuschüsse gibt es für Parteien, die bei Bundes- oder Europawahlen mehr als 0,5 Prozent der Stimmen erreichen, bei Landtagswahlen ist 1 Prozent erforderlich.

Die NPD hat sich den Weg zu den staatlichen Fleischtöpfen durch ihren 1,4 Prozent-„Erfolg“ bei der sächsischen Landtagswahl im Vorjahr gesichert. Im Bund erreichte sie dagegen nur 0,3 Prozent und bei den Europawahlen 0,4 Prozent. Für die Berechnung der Staatsgelder werden zwar nur die Wählerstimmen in Sachsen berücksichtigt, bei den Spenden und Beiträgen gibt es dagegen keine regionale Begrenzung.

Zwei Konzepte werden diskutiert. SPD-Mann Wiefelspütz will prüfen, ob die bisher „großzügige“ Prozentschwelle angehoben wird. Allerdings wäre dann auch die Förderung von Parteien wie ÖDP oder Die Grauen gefährdet. Zielgenauer ist der Vorschlag von CSU-Kämpfer Herrmann. Er will bei „extremistischen Parteien“ nur die Wählerstimmen berücksichtigen, nicht aber ihre Beiträge und Zuwendungen. Die NPD würde so rund 95 Prozent ihrer Finanzmittel verlieren.

Dass die Pläne rechtsstaatlich bedenklich sind, ist beiden Politikern klar. Wiefelspütz sieht bei der Benachteiligung „nicht verbotener Parteien“ nur „sehr geringe Spielräume“, während Herrmann den „juristisch nicht einfachen Weg“ immerhin für „begehbar“ hält. CHRISTIAN RATH

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