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BKK muss zahlen

Charité gewinnt Prozess gegen Krankenkasse

Im Rechtsstreit zwischen der Charité und den Krankenkassen um Zahlungen von rund 100 Millionen Mark hat die Universitätsklinik gestern vor dem Sozialgericht einen Teilerfolg erstritten. Das Gericht hat die Berliner Betriebskrankenkasse BKK zur Zahlung von rund 90.000 Mark für die Behandlung von drei Patienten verurteilt.

Die Kasse sei zur kompletten Übernahme der Kosten verpflichtet, wenn sie nicht zeitnah ein medizinisches Überprüfungsverfahren einleite, sagte Richter Udo Geiger. In einem der Fälle sind rund 45.000 Mark für den Krankenhausaufenthalt eines Mannes mit einer Nierentransplantation eingeklagt worden.

Insgesamt sind in Berlin über 1.500 Fälle anhängig, in denen die Kasse bisher nur Teilbeträge beglichen hat. Vergangenen Monat hatte die BKK ein ähnliches Verfahren bei einem anderen Richter des Sozialgerichts gewonnen.

Die Urteilsgründe liegen nach Auskunft eines Sprechers des Sozialgerichts noch nicht zur Veröffentlichung vor. Der Rechtsvertreter der BKK hatte erklärt, bei berechtigten Ansprüchen werde gezahlt.

Falls es zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten käme, sei die Gefahr nicht ausgeschlossen, dass der Patient auf den Kosten sitzen bleibt, so der Justizsprecher. In strittigen Einzelfällen sei es bereits dazu gekommen, dass Gerichte Patienten haftbar gemacht hätten. DPA

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