: Mittagsruhe: Der brave Hund genießt und schweigt
Hunde die bellen, beißen nicht. Das weiß jeder. Angesichts der derzeitigen Kampfhunde-Panik in Hamburg erweist sich somit als ganz neues Qualitätsmerkmal, wenn Vierbeiner beharrlich kläffen und dadurch ihre Gutmütigkeit demonstrieren. Doch so einfach funktioniert das Leben nun auch wieder nicht. Hundegebell ist oftmals nicht nur nicht erwünscht, sondern sogar verboten. Deutsche Gerichte haben Gekläffe mehrfach als Störfaktor definiert – und einen verbalen Maulkorb verhängt.
Eine Schweigepflicht hat etwa das Mainzer Landgericht einem Hund auferlegt. Während der Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr und abends ab 22 Uhr haben Vierbeiner die Schnauze zu halten, befanden die RichterInnen. Sie gaben einem Ehepaar Recht, das sich durch das Gebell vom Nachbar-grundstück belästigt fühlte. Notorische Krachmacher, so die Entscheidung, müssten in diesen Ruhezeiten zumindest bei geschlossenen Fenstern im Hause bellen.
Überhaupt dürfen Hunde nicht länger als zehn Minuten am Stück kläffen. Ein Hundehalter kann verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass seine Hunde „nur außerhalb bestimmter Zeitspannen, und zwar nicht länger als zehn Minuten am Stück ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich“ auf dem Nachbargrundstück zu hören sind. Sieht der Hund das nicht ein und gibt trotzdem den lieben langen Tag Laut, kann der Nachbar wegen der Lärmbelästigung wenigstens seine Miete mindern – es sei denn, er hat die Lärmbelästigung zuvor ein halbes Jahr geduldet und die volle Miete überwiesen.
Doch zum Trost: Gerichte haben sich auch schon mal für Hunde stark gemacht. Kürzlich hat eine tierliebe Kammer gegen einen Hundefeind ein Bußgeld in Höhe von 500 Mark verhängt. Das Tier war tagelang verängstigt und verstört durch die Gegend gelaufen. Weil es zuvor oft und laut herumgebellt hatte – und der Nachbar sich an ihm rächen wollte, indem er es im Gegenzug per Pressluft-Signalhorn beschallte. Elke Spanner
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