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Freier Blick ins Grundbuch

KARLSRUHE taz ■ „Der Staat muss überall dort, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung tragen“, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Konkret wurde auf Klage der Wirtschaftswoche die Möglichkeit für Journalisten verbessert, zu Recherchezwecken Einblick in das nur begrenzt öffentliche Grundbuch zu nehmen. Eine vorherige Anhörung des Grundstückseigentümers sei in solchen Fällen mit der Pressefreiheit „nicht zu vereinbaren“, erklärte Karlsruhe. Eine derartige Anhörung führe nämlich dazu, dass der Eigentümer vor der Recherche gewarnt werde und zu „Gegenmaßnahmen, insbesondere zur Vernichtung von Beweismitteln“, schreiten könne. Deshalb müsse das Grundbuchamt selbständig abwägen, ob im konkreten Fall ein berechtigtes Interesse der Medien an der Einsicht ins Grundbuch bestehe. Zu respektieren sei hierbei, so Karlsruhe, „dass die Presse regelmäßig auf einen bloßen, und sei es auch nur schwachen, Verdacht hin recherchiert“. Dabei habe das Zugangsinteresse der Medien regelmäßig Vorrang, „wenn es um Fragen geht, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen“. CHR

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