: Freier Blick ins Grundbuch
KARLSRUHE taz ■ „Der Staat muss überall dort, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung tragen“, erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Konkret wurde auf Klage der Wirtschaftswoche die Möglichkeit für Journalisten verbessert, zu Recherchezwecken Einblick in das nur begrenzt öffentliche Grundbuch zu nehmen. Eine vorherige Anhörung des Grundstückseigentümers sei in solchen Fällen mit der Pressefreiheit „nicht zu vereinbaren“, erklärte Karlsruhe. Eine derartige Anhörung führe nämlich dazu, dass der Eigentümer vor der Recherche gewarnt werde und zu „Gegenmaßnahmen, insbesondere zur Vernichtung von Beweismitteln“, schreiten könne. Deshalb müsse das Grundbuchamt selbständig abwägen, ob im konkreten Fall ein berechtigtes Interesse der Medien an der Einsicht ins Grundbuch bestehe. Zu respektieren sei hierbei, so Karlsruhe, „dass die Presse regelmäßig auf einen bloßen, und sei es auch nur schwachen, Verdacht hin recherchiert“. Dabei habe das Zugangsinteresse der Medien regelmäßig Vorrang, „wenn es um Fragen geht, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen“. CHR
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen