Jogginghose mit Biss

■ Amtsgericht muss sich mit „Tüddelkram“ auseinander setzen

Von Kampfhundhysterie in der Stadt war gestern im Saal 279 des Amtsgerichts Hamburg wenig zu spüren. „Jeder Hundehalter weiß, dass man sich nicht in die Nähe von beißenden Hunde begeben darf“, stellte Amtsrichter Junck – selbst Hundehalter – nüchtern fest. „Sonst trägt man eine erhebliche Mitschuld, gebissen zu werden.“ Überhaupt fand es Junck eine Zumutung, dass er sich als Strafrichter mit einem Hundebiss befassen sollte, „der eigentlich ein Nachbarschaftsstreit ist“.

Der Rentner Jürgen H. und die junge Ulrike S. aus Eidelstedt sind stolze BesitzerInnen von Schäferhunden. Obwohl die beiden Nachbarn sind, verstehen sich ihre Köter aber nicht sonderlich gut. Wenn „Asko“ beim Gassigehen auf „Basko“ trifft, geht es oft hoch her. So zuletzt auch am 23. April dieses Jahres. Trotz der wegen solcher Vorfälle erteilten amtlichen Auflage, „Asko“ nur mit Maulkorb und Leine auszuführen, ließ der Rentner den Hund im Park erneut frei laufen. Als „Asko“ und „Basko“ erneut aufeinander einbissen, ging Ulrike S. dazwischen und kassierte prompt einen Biss in den Oberschenkel – von „Asko“, wie sie meint. Die Frau erstattete Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und wollte nun als Nebenklägerin auch noch die 89 Mark für ihre kaputte Jogginghose geltend machen.

„Trotz des neuen Täter-Opfer-Rechtes – dafür habe ich kein Vertändnis“, konstatierte Junck: „Bei mir im Büro stapeln sich auf der Fensterbank die abzuarbeitenden Akten, wo es um Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren geht, und die Nebenklage verfaßt seitenweise Schriftsätze, wo es um eine Jogginghose geht.“ Es sei nicht seine Aufgabe, sich mit „so einem Tüddelkram“ zu befassen. „Mögen sich beide auf einen Maulkorb verständigen“, so Junck, dann könne der Fall abgehakt und die Jogginghose bei Askos Hundehaftpflicht eingeklagt werden. Hs. Ehefrau willigte für ihren schwerhörigen Angeklagten sofort ein. Das Verfahren wurde eingestellt. kva