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Gericht erlaubt Gesicht zeigen!

BERLIN taz ■ Darf die taz Rechtsextremisten mit Name und Foto abbilden? Das Oberlandesgericht Braunschweig meint: ja. Geklagt hatte Thorsten Heise, ein Drahtzieher des inzwischen verbotenen Blood & Honour-Netzwerks. Sein Foto war in der Ausgabe vom 19./20. August auf der ersten Seite abgebildet. Und mit 21 weitere Meinungsführer der rechten Szene. Überschrift: „Gesicht zeigen!“

Der Titel löste bundesweit Diskussionen aus. Zustimmung und scharfe Angriffe der Presse wurden laut. Die taz habe aus verlegerischem Kalkül heraus Tabus verletzt, war zu lesen.

Der Meinung, dass die taz rechte Kader abgebildet hat, die öffentlich für ihre Ideologie stehen, schließt sich das OLG nun an. Heise müsse als Protagonist der Szene mit Publizität rechnen. „Dies ist mit Blick auf die Presse- und Meinungsfreiheit nicht zu beanstanden“, so die wegweisende Urteilsbegründung.

Nachdem die taz am 15. September erneut über Thorsten Heise im Zusammenhang mit Blood & Honour berichtet hatte, klagte dieser vor dem Landgericht Göttingen auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Das Urteil wird für morgen erwartet.

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