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Daten weiter an Parteien

■ Nur bei Widerspruch keine Weitergabe

Das Innenressort will den Parteien auch weiterhin grundsätzlich alle Wählerdaten zur Verfügung stellen. Nur wer auf dem Anmeldeformular seinen Widerspruch gegen diese Praxis kundtut, bleibt bei dieser Regelung mit Sicherheit von der Wahlwerbung der Parteien verschont.

In Bremerhaven hatte das Wahlamt zur vergangenen Bürgerschaftswahl einen Datensatz mit sämtlichen Wählerdaten an die DVU weitergegeben – in digitaler Form leicht weiterzuverarbeiten. Die Partei hatte daraufhin alle Wähler der Seestadt mehrmals angeschrieben. Nach Ansicht des damaligen Datenschutzbeauftragten hätten nur Teildatensätze weitergegeben werden dürfen.

Die grüne Abgeordnete Anja Stahmann hat deswegen im Datenschutzausschuss der Bürgerschaft beantragt, das Prinzip umzukehren, wenn das noch für dieses Jahr geplante neue Meldegesetz kommt. Demnach dürften nur noch Daten von Wählern weitergegeben werden, die dem ausdrücklich zugestimmt haben. Das Innenressort geht jedoch davon aus, dass das Informationsinteresse der Parteien an den Adressen schwerer wiegt als das Schutzinteresse der BürgerInnen. Man will lediglich in Zukunft auf neuen Meldeformularen die Widerspruchsklausel deutlicher sichtbar machen. Die CDU-Ausschussfraktion stimmte diesem Vorhaben zu. Die SPD-Fraktion will nach einer Kompromisslösung suchen. jank

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