: homosexuelle ns-opfer
Rechtsausschuss beschließt Rehabilitierung
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat gestern – mit einigen Stimmen aus der Union – beschlossen, homosexuelle NS-Opfer zu rehabilitieren. Dafür soll das NS-Aufhebungsgesetz ergänzt werden. Im Dritten Reich war Homosexualität verboten; zehntausende von Schwulen wurden in KZs ermordet.
Außerdem: Dem Bundestag wird eine Entschließung vorgelegt, nach der auch jene etwa 180.000 homosexuellen Männer rehabilitiert werden, die bis 1969 nach Paragraph 175 (in dessen Nazifassung) denunziert und verurteilt wurden. Der „kollektive Ausgleich“, so der Grünen-Abgeordnete Volker Beck, könne in Form einer „Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit“ stattfinden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, wie „Lücken bei der Entschädigung“ geschlossen werden können. Die Forderung der PDS, die Opfer direkt finanziell zu entschädigen, fand keine Mehrheit.
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