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Abfindung steuerfrei

Mieterfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofes

Wer auf den dringenden Wunsch des Vermieters auszieht und sich dafür eine Abfindung zahlen lässt, muss diese Summe nicht versteuern.

So hat jedenfalls der Bundesfinanzhof einen Fall entschieden, in dem Mieter und Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen hatten (Aktenzeichen: IX R 89/95). Der Mieter hatte sich verpflichtet, zu einem konkreten Termin auszuziehen. Dafür erhielt er eine Abfindung in Höhe von 25.000 Mark. Für das Finanzamt galt dies allerdings als eine zusätzliche Einnahme, die bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen sei.

Dem widersprach jedoch in letzter Instanz der Bundesfinanzhof. Die Summe sei vielmehr als Entschädigung für die Aufgabe eines vermögenswerten Rechts gezahlt worden. Der Mieter habe mit der Abfindung den Anspruch auf seine gesicherte Rechtsposition verloren, die mit dem ursprünglichen Vertrag und den Mieterschutzvorschriften verbunden war, entschied der Bundesfinanzhof. taz

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