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Plakatkampagne gegen rechts

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) startet eine PR-Aktion gegen Ausländerfeindlichkeit. Nichtdeutsche Studenten beklagen bürokratische Hürden

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat jetzt als „sichtbare“ Aktion gegen ausländerfeindliche Tendenzen in Deutschland eine Kampagne gestartet. Der DAAD stellte die Aktion gestern vor: Mit Porträts von ausländischen Studierenden soll auf Plakaten ein Zeichen für die Weltoffenheit deutscher Hochschulen gesetzt werden. Gezeigt werden 64 von insgesamt 150 HochschülerInnen, die in diesem Jahr einen Preis für ihre Studienleistungen und ihr soziales Engagement an ihren deutschen Gasthochschulen erhalten haben. Die Auszeichnung wird vom Auswärtigen Amt finanziert, das gleichzeitig größter Geldgeber des Austauschdienstes ist.

Der DAAD ist eine Einrichtung der deutschen Hochschulen zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit. In Deutschland studieren zurzeit rund 175.000 Menschen nichtdeutscher Herkunft. Davon werden 26.000 mit einem Stipendium des DAAD gefördert. Mit den insgesamt 7.000 Plakaten, die an den Universitäten, die akademischen Auslandsämter und Lektoren des Austauschdienstes weltweit verteilt werden, sollen die „Gewinnbotschaften der Globalisierung verbreitet werden“, so der Generalsekretär des DAAD, Christian Bode. Dafür wurden rund 10.000 Mark bereitgestellt. Es gehe ihm nicht darum, den moralischen Zeigefinger zu erheben, sondern Positives darzustellen. Die Übergriffe auf AusländerInnen dürften nicht bagatellisiert werden, allerdings wolle er sich auch nicht an einer allgemeinen Hysterie beteiligen.

Die ausländischen Studierenden erfahren nach eigenen Aussagen im alltäglichen Zusammenleben in der Regel keine Diskriminierung. Doch gerade für Menschen, die nicht aus einem europäischen Land kommen, sind die AusländerInnengesetze und die Richtlinien ein Problem. „Man fühlt sich oft wie eine zweite Klasse“, berichtet Natalia Nikolova aus Bulgarien, die in Köln Betriebswirtschaftslehre studiert.

Die Richtlinien für Arbeitsgenehmigungen sind unterschiedlich für EuropäerInnen und NichteuropäerInnen. Zudem werden die Gesetze teilweise auch willkürlich angewendet. Bekommt der eine sechzehn Stunden Arbeitserlaubnis pro Woche, können es bei der Nächsten nur zehn Stunden sein. Dies ist für viele ein entscheidender Unterschied, wenn sie kein Stipendium bekommen und ihren Aufenthalt selbst finanzieren müssen, wie es bei den PreisträgerInnen der Fall ist. Für den aus Marokko stammenden Jalal El Asri „war es ein Traum, in Deutschland zu studieren“. Die Ausbildung ist weltweit anerkannt. PETRA MAYER

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