: Dorfstreit bei Licht besehen
■ Weihnachtsbeleuchtung führt zu Rechtsstreit: Nur die Schleswag ist glücklich
Ein nach amerikanischem Vorbild mit weihnachtlichen Lichterketten geschmücktes Haus im Lindauer Ortsteil Revensdorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) hat zu einem Streit zwischen Vermieter und Mietern geführt.
Petra und Michael Preising hatten bereits in der vergangenen Weihnachtszeit das gemietete Einfamilienhaus im Ortskern mit Lichterketten geschmückt. In diesem Jahr, berichtet Petra Preising, habe ihr Mann auch den Dachfirst und die Hauskanten mit einbezogen. Doch nicht alle freuen sich darüber. Der Eigentümer, der direkt nebenan wohnt, ging zum Hauseigentümerverein Haus und Grund und ließ diesen schriftlich seinen Mietern mitteilen, dass er es nicht zulasse, dass diese ungefragt auf das Dach gestiegen seien. Ohne Zustimmung dürften keine Schilder oder Reklametafeln angebracht werden; die Lichterketten müssten entfernt werden, argumentiert Kuno Schmidt von Haus und Grund.
Die Preisings schalteten einen Anwalt ein, der seinerseits einen Brief schrieb. Es handele sich nicht um eine bauliche Veränderung, wies er den Vorwurf zurück. Dass ihr Mann auf dem Dach etwas beschädigt habe, schließe sie aus. Schließlich sei er gelernter Zimmermann und wisse, wie man sich auf einem Dach bewege.
Für die politische Gemeinde ist das leuchtende Weihnachtshaus der Preisings kein Thema. Der zweite stellvertretende Bürgermeister von Lindau, Jens Krabbenhöft, der in Revensdorf wohnt, spricht von sehr unterschiedlichen Reaktionen. „Es ist Geschmackssache, den einen gefällt es und sie ahmen es nach, andere halten es für überzogen. Mich stört es nicht.“
Nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Mieterbundes ist diese Form des Streits zwischen Mieter und Vermieter juristisches Neuland. „Dafür gibt es noch keine Rechtsprechung. Ein Illuminieren ohne Eingriff in die Bausubstanz ist möglich, wenn das Licht nicht so hell ist, dass es die Nachbarn stört,“ sagt der Sprecher des Mieterbundes, Jochen Kiersch. Auch dürfe der Mieter keine festen montierten Vorrichtungen auf dem Dach anbringen. Falls er bei seiner Aktion auf dem Dach beispielsweise einen Dachziegel zerstöre, müsse er den Schaden beheben. „Die bloße Befürchtung, dass was beschädigt werden kann, reicht nicht aus.“
Die einzige, die sich ungeteilt über die Beleuchtung freut, dürfte die stromliefernde Schleswag sein. lno
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