: das auswärtige amt bemüht sich (ll)
Der Fall Elisabeth Käsemann
Am 18. Januar dieses Jahres hat sie in Deutschland ausgesagt: Diana Houston Austin (Foto), britische Staatsbürgerin und 1977 die beste Freundin der damals 30-jährigen Deutschen Elisabeth Käsemann, die seit 1969 in Argentinien lebte. Sie wurde am 11. März 1977 in Buenos Aires verhaftet, zwei Tage später auch Diana Houston Austin. Die britische Regierung intervenierte sofort – Diana Houston Austin kam drei Tage später frei. Sie bestätigte, Elisabeth Käsemanns Schreie im Folterlager gehört zu haben. Am 21. März 1977 erfuhr Elisabeths Vater in Madrid von der Verhaftung seiner Tochter. Das sofort informierte Auswärtige Amt beschied am 31. März 1977, eine Elisabeth Käsemann sei in Argentinien nicht bekannt – obwohl sie nur Monate zuvor auf der Botschaft einen neuen Pass erhalten hatte. In den nächsten Monaten sagten mehrere Zeugen aus, ihr in der Haft begegnet zu sein. Evangelische Kirche und Diakonisches Werk informierten mehrfach die Bundesregierung. Die Botschaft blieb dabei, nichts über ihren Verbleib zu wissen. Am 24. Mai 1977 wurde Elisabeth Käsemann erschossen, laut offizieller Version zusammen mit 16 anderen „Subversiven“ bei einem Feuergefecht der Streitkräfte mit einem Guerillakommando. Die Bundesregierung gab sich mit dieser Version zufrieden. Die spätere Obduktion ergab: Vier Einschüsse von hinten und ein Genickschuss aus nächster Nähe haben Elisabeth Käsemann getötet. Seit Februar 1999 läuft in Deutschland ein Ermittlungsverfahren. Beschuldigt sind zehn argentinische Generäle.
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