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der kanzler und seine ministerin

Ärztekammer soll über Gen-Check entscheiden

Die Wende der Bundesregierung in der biomedizinischen Politik zeichnete sich schon Ende vergangenen Jahres ab. Bundeskanzler Gerhard Schröder sprach sich in einem Grundsatzartikel, abgedruckt in Die Woche (22.12.2000), entschieden gegen „eine Politik ideologischer Scheuklappen und grundsätzlicher Verbote“ aus. Konkreter wurde es dann, nachdem die Grüne Gesundheitsministerin Andrea Fischer durch Ulla Schmidt (SPD) ausgewechselt wurde. So hatte sich Andrea Fischer gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), also die genetische Untersuchung und die anschließende Auswahl von künstlich gezeugten Embryonen, den so genannten In-vitro-Embryonen, ausgesprochen. Ein eindeutiges Verbot der PID sollte in einem Fortpflanzungsmedizingesetz festgeschrieben werden. Von einem neuen Gesetz will die neue Gesundheitsministerin jetzt jedoch nichts mehr wissen. Nach ihrer Ansicht stehe die Diskussion noch ganz am Anfang. Auch bei PID hat Ministerin Schmidt eine andere Richtung vorgegeben. Sie vergleicht die Präimplantationsdiagnostik mit der Pränataluntersuchung während der Schwangerschaft: „Warum sollte ich die Frage nach schweren Erbkrankheiten stellen dürfen, wenn der Embryo im Mutterleib eingenistet ist, aber nicht, wenn er sich noch im Reagenzglas befindet?“ Sie plädiert dafür, dass in Zusammenarbeit mit den Ärzten geregelt werden soll, unter welchen Bedingungen PID eingesetzt werden darf. Ähnlich äußerte sich vor kurzem auch Kanzler Schröder. Er erwäge, in der Debatte um die Selektion von Embryonen im Reagenzglas die Bundesärztekammer mitentscheiden zu lassen. „Der Gesetzgeber muss nicht alles entscheiden wollen, was auch andere Verantwortliche in der Gesellschaft entscheiden können“, sagte Schröder. Einer der Streitpunkte ist derzeit noch, ob für die Etablierung der PID eine Gesetzesänderung notwendig ist. WLF

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