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Diepgen ahnungslos?

CDU-Landeschef will erst Ende Januar von den Vorwürfen erfahren haben. Ex-Geschäftsführer bestreitet das

Der Mann, der das schwarze Konto führte, beschränkte sich auf dunkle Andeutungen. „Es kann sich in kürzerer Zeit alles Mögliche ergeben“, sagte der frühere CDU-Landesgeschäftsführer Konrad Wilczek der Bild-Zeitung auf die Frage, ob Parteichef Eberhard Diepgen über die illegale Kontoführung im Bilde war. Näheres wollte Wilczek allerdings nicht preisgeben.

Diepgen selbst beharrt hingegen darauf, „über Entgegennahme, Fehler und Rechtsverstöße“ im Umfeld der umstrittenen Aubis-Spende seinerzeit nichts gewusst zu haben. „Von diesem Vorgang ‚Spenden in Höhe von insgesamt 40.000 DM‘ und insbesondere den Einzelheiten von Übergabe, Buchung und Verwendung hatte ich zuvor auch nach sorgfältiger Überprüfung meiner Erinnerung keine Kenntnis“, schrieb der Regierende Bürgermeister in einem Brief an den SPD-Landesvorsitzenden Peter Strieder. Der Senatskollege hatte Zweifel an Diepgens Version geäußert. Es würde ihn „sehr wundern“, wenn der Umgang mit der Spende nicht mit der CDU-Spitze abgesprochen worden sei.

Diepgen betonte, er habe „erste Hinweise auf die jetzt diskutierten Spenden der Aubis-Geschäftsführer“ Ende Januar erhalten und „nach den ersten konkreten Hinweisen unverzüglich für Klärung und Korrektur gesorgt“. Unter Anspielung auf veruntreute Gelder im SPD-Kreisverband Zehlendorf schloss Diepgen den Brief mit den Worten, er mache ja auch nicht Strieder als Landesvorsitzenden „für Rechtsverstöße von Parteimitgliedern in der Parteiorganisation verantwortlich oder mitverantwortlich“.

Unterdessen äußerte die bündnisgrüne Fraktionschefin Sibyll Klotz den Verdacht, das Weiterreichen von Bargeld habe in der CDU möglicherweise System gehabt. Die Vorgänge deuteten darauf, dass die mit dem Spendengeld bedachten Wahlkampfhelfer die Übergabe von Bargeld offenbar nicht ungewöhnlich fanden. Über den Verbleib des Geldes seien zwar Quittungen ausgestellt, die Herkunft sei aber systematisch verschleiert worden. Außergewöhnlich sei im vorliegenden Fall anscheinend nur, dass ein Restbetrag unbar auf einem Girokonto deponiert wurde. RAB

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