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Aktien fallen wie Landowsky

Der Bankgesellschaft Berlin droht wegen unklarer Immobiliengeschäfte eine Verschiebung der Hauptversammlung. Aktienkurs auf neuem Tief. SPD und Grüne wollen Landowsky haftbar machen

von RALPH BOLLMANN

Wegen der Schieflage ihres von CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky verantworteten Immobiliengeschäfts wird die Bankgesellschaft Berlin ihre für 1. Juni geplante Hauptversammlung möglicherweise verschieben. Nach einer ganztägigen Sitzung des Aufsichtsrats teilte der Konzern gestern mit, durch zusätzliche Prüfaufträge würden sich „die Arbeiten am Jahresabschluss der Bank wie auch des Konzerns verzögern“. Deshalb könne die Hauptversammlung „unter Umständen“ nicht am vorgesehenen Termin stattfinden. Das wurde von Branchenkennern gestern als „ganz und gar ungewöhnlicher Vorgang“ gewertet. Nach Bekanntwerden dieser Mitteilung fiel der Aktienkurs der Bankgesellschaft, der vor einem Jahr noch 18 Euro betragen hatte, erstmals auf weniger als 13 Euro.

Das Aufsichtsgremium beschloss in seiner gestrigen Sitzung, die „Ordnungsmäßigkeit der Kreditbearbeitung“ in der von Landowsky geleiteten Konzerntochter Berlin Hyp einer generellen Überprüfung zu unterziehen. Neben der Immobilientochter IBG soll insbesondere das umstrittene Aubis-Engagement soll noch einmal unter die Lupe genommen werden. Die beiden Geschäftsführer der Immobilienfirma hatten zeitgleich mit der Bewilligung des Millionenkredits 40.000 Mark in bar als CDU-Parteispende an Landowsky übergeben. Dieses Geld war im Rechenschaftsbericht der Partei verschwiegen worden.

Landowsky, der seinen Vorstandsposten bei der Berlin Hyp im Mai aufgeben will, muss unterdessen auch um sein Einkommen fürchten. SPD und Grüne forderten gestern, den Politiker für die fehlgeschlagenen Immobiliengeschäfte seiner Bank auch finanziell haftbar zu machen – und ihm die branchenübliche, hohe Abfindung zu streichen (siehe Kasten). Nach dem Aktienrecht könne Landowsky „zum Schadenersatz verpflichtet werden“, wenn er bestehende Zweifel an der Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht nicht „nachweisbar entkräften“ könne, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus-Uwe Benneter. Finanzsenator Peter Kurth und Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner (beide CDU) müssten im Aufsichtsrat der Bankgesellschaft verhindern, dass es zu „voreiligen Entscheidungen über üppige Ausstattungen und Ruhegehaltsregelungen“ komme. Es müsse „die Möglichkeit bleiben, Regresse und Schadenersatz“ bei Landowsky einfordern zu können. Barbara Oesterheld (Grüne) forderte Landowsky auf, freiwillig „auf dieses Geld zu verzichten“.

Parlamentsvizepräsident Walter Momper (SPD) sagte dagegen, die Frage der Abfindung sei für ihn „nicht der Hauptpunkt“. Sein Interesse richte sich jetzt vorrangig darauf, dass Landowsky auch als Fraktionsvorsitzender zurücktrete. Durch den „fahrlässigen Umgang“ mit öffentlichem Geld habe der CDU-Politiker „seine Glaubwürdigkeit verloren“. In einem öffentlichen Amt dürften nicht niedrigere Anforderungen an die Integrität einer Person gestellt werden als bei einer Bank.

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