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Schlecht vorgesorgt

Selbst wenn der Bundesrat der Rentenreform gestern zugestimmt hätte: Banken und Versicherungen haben bisher nichts Passendes im Angebot

von HERMANNUS PFEIFFER

Die geplante Rentenreform steht noch ohne adäquate Finanzprodukte dar. Zwar lässt das Reformpaket grundsätzlich fast alle Geldanlagen zu, aber was Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen bislang konkret anbieten, erfüllt nicht die Normen der Bundesregierung. Nach deren Willen sollen zwölf Bedingungen erfüllt sein. Dafür haben Arbeits- und Finanzministerium mit dem so genannten Zertifizierungsgesetz gemeinsam einen Kriterienkatalog aufgestellt. Doch diesem verweigerte gestern der Bundesrat zusammen mit der Rentenreform die Zustimmung (s. Seite 8). Dennoch wird die Regierung auf ihren Katalog pochen.

Im Mittelpunkt stehen zwei Kriterien. Zum einen muss das angelegte Geld fest gebunden bleiben bis zur Rente. Solche langfristigen Anlagen über 40 oder 50 Jahre sind hierzulande allerdings unüblich. Noch schwerer tun sich Banken und Assekuranz mit dem zweiten wichtigen Prüfstein: Sie sollen die eingezahlten Beiträge garantieren.

Wenigstens die Versicherungswirtschaft gibt sich zufrieden. „Um den Menschen die notwendige Sicherheit im Alter zu geben, ist es richtig, dass der Gesetzgeber Mindestanforderungen an die Qualität der kapitalgedeckten Altersversorgung stellt“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Garantie des Kapitals sei ebenso unverzichtbar wie die Auszahlung als lebenslange Rente. Die Assekuranz weiß, dass die Produkte der Konkurrenz in Banken und Fonds die Riester-Kriterien deutlich verfehlen und baut auf ihre privaten Rentenverträge und die Kapitallebensversicherung. Diese Artikel garantieren allerdings nicht, wie vorgeschrieben, in den ersten Jahren der Ansparphase das eingezahlte Geld.

Die größte Hürde wird für die Versicherungsunternehmen jedoch das Transparenzgebot der Regierung sein. Danach sollen die Anleger einmal im Jahr schriftlich über die Kosten und über die Verwendung ihrer Beiträge informiert werden. Die Regierung erhofft sich obendrein von durchsichtigen Produkten einen Schub für ökologische und ethische Geldanlagen, auf die bisher nicht einmal ein Prozent des Sparkuchens entfällt. So soll der Finanzdienstleister seine Kunden schriftlich informieren, „ob und wie“ er ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt, fordert das bemerkenswert verbraucherfreundliche Zertifizierungsgesetz. Damit würde ein erheblicher marktwirtschaftlicher Druck auf die Geldgiganten entstehen, hofft insbesondere der grüne Teil der Berliner Koalition.

Grundsätzlich erlaubt das Zertifizierungsgesetz zwar auch Bankguthaben mit Zinsansammlung und thesaurierenden Fonds, die die Erträge nicht auszahlen, sondern erneut anlegen. Aber wie sollen diese Finanzprodukte in eine lebenslange Rente mit zumindest gleichbleibenden Monatszahlungen münden? Gar nicht, entgegnen die privaten Banken. So schlägt der Bankenverband in Berlin zusammen mit dem befreundeten Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) einen Konfrontationskurs zur Rentenreform ein. In einem Zehnpunktepapier protestieren sie vor allem gegen Kapitalgarantien und gegen eine Verrentung: „Die Förderung darf nicht daran gebunden sein, dass der angesparte Betrag in der Auszahlungsphase verrentet wird.“ Bleibt die Regierung jedoch in diesem Punkt hart, werden die Banken nur die riesterkompatiblen Versicherungspolicen der Konkurrenz verkaufen können. An die Entwicklung neuer Produkte – denkbar wäre eine Koppelung von Sparplan (oder Fonds) mit einer Versicherungsleistung – denkt die Bankbranche, jedenfalls offiziell, noch nicht. Nun hat sie vom Bundesrat weiteren Antrieb für ihren Konfrontationskurs erhalten.

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