: anfangsverdacht einer unrichtigen aussage
Die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Bundesaußenminister Fischer wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet. Im Wortlaut:
„Nachdem das Schreiben vom 13.02.2001 an den Präsidenten des Deutschen Bundestags über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bundestagsabgeordneten und Bundesaußenminister Joseph Fischer Freitagmittag vergangener Woche dort eingegangen ist und auch Herr Fischer als Betroffener benachrichtigt ist, kann die Staatsanwaltschaft jetzt – und zwar erst jetzt – bestätigen, dass beabsichtigt ist, gegen Joseph Fischer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage einzuleiten.
Der Widerspruch zwischen der Aussage des Zeugen Fischer im sog. Opec-Prozess gegen Hans-Joachim Klein einerseits und der Schilderung der Margrit Schiller in ihrer Autobiografie andererseits begründet den Anfangsverdacht, dass die Aussage des Zeugen, Margrit Schiller habe seiner Zeit nicht in seiner Wohnung gewohnt, unrichtig ist. Dabei kommt es für den Tatbestand der Falschaussage nicht darauf an, ob die fragliche Aussage für das Verfahren wesentlich oder nebensächlich war.
Die vom Deutschen Bundestag allgemein erteilte Genehmigung zur Durchführung von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete ist nach Ablauf der 48-Stunden-Frist nach Zugang des Schreibens beim Bundestagspräsidenten wirksam geworden, so dass heute das Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Nur durch ein solches Ermittlungsverfahren ist es möglich, den Sachverhalt zu klären und auch solchen Umständen nachzugehen, die geeignet sind, den Beschuldigten zu entlasten.
Über den Gang der anstehenden Ermittlungen und über Zwischenergebnisse werden Presseauskünfte nicht erteilt.“
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