: Roter Sandkasten
■ Hamburger PDS: Zivilgericht erklärt Vorstandswahl vom Juli für unwirksam
Der Kampf geht weiter. Nachdem parteiintern sämtliche Möglichkeiten zu Scharmützeln und Auseinandersetzungen ausgeschöpft sind, sieht man sich bei der Hamburger PDS jetzt vor Gericht. Die erste Instanz vor der Zivilkammer des Landgerichtes entschied: Die Wahl des neuen Landesvorstandes vom vergangenen Juli war nicht wirksam. Der hat zwar Berufung angekündigt, doch „wird unser Bürgerschaftswahlkampf dadurch natürlich aufs Scheußlichste tangiert“, wie Vorstandssprecherin Liselotte Lottermoser sagt.
Gegen die Juli-Wahl hatte der alte Landesvorstand um Kristian Glaser und Kirsten Radüge geklagt. Glaser und Radüge von der hochschulpolitisch aktiven Gruppe Liste Links, hatten sich in ihrer Zeit als Landesvorsitzende den Widerstand zahlreicher Parteimitglieder eingefangen, die dem Vorstand Sektierertum und Dogmatismus vorwarfen. Im Juli hatten die GegnerInnen der Liste Links dann mit dem Segen der Bundespartei den alten Vorstand in Abwesenheit abgewählt und sich ein neues Spitzengremium verpasst.
Ein Vorgehen, mit dem der neue Vorstand vor dem Zivilgericht jetzt Schiffbruch erlitt. „Durch das Urteil tritt eine Art Lähmung ein“, beschreibt Lottermoser die Situation, und der Anwalt des Vorstandes, Jörg Nabert, sieht zurzeit „beide Seiten nicht so richtig handlungsfähig“. Ein Wahlkampf unter diesen Vorzeichen zu führen, dürfte kaum möglich sein: Das Urteil fällt in eine Phase, wo es innerhalb der PDS konkrete Überlegungen über eine Form der Zusammenarbeit mit dem Regenbogen gab.
Für die Liste Links hat sich der Gang vor die ordentlichen Gerichte gelohnt: „Wir haben uns nicht unterkriegen lassen“, sagt Glaser und sieht sich und seine KollegInnen nun wieder als den amtierenden Vorstand. Er kündigt an, nun „eine eigenständige sozialistische Kandidatur der PDS für die Bürgerschaftswahl“ anzustreben. Absprachen mit dem Regenbogen im Wahlkampf seien damit jedoch nicht ausgeschlossen.
Der Vorstand um Lottermoser hofft nun auf die nächste Instanz, das Oberlandesgericht. Nabert rechnet allerdings damit, dass eine Entscheidung dort „frühestens im Herbst“ fällt – die Bürgerschaftswahl dürfte dann schon Vergangenheit sein. Peter Ahrens
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