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Vier gute Gründe

■ Airbus-Gegner ziehen gut vorbereitet vor das Bundesverfassungsgericht

Die GegnerInnen der Airbus-Erweiterung ins Mühlenberger Loch hinein werden auf jeden Fall Verfasssungsbeschwerde einlegen. Wie der Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck sagte, werde die Klage „so schnell wie möglich, aber so gründlich wie nötig“ vorbereitet und spätestens kommenden Montag eingereicht. Dann läuft die Frist ab. Die Wirtschaftsbehörde hat derweil einen anonym erhobenen Vorwurf zurückgewiesen, nach dem der für Hahnöfersand im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme geplante Deich nicht sicher sein soll.

Nebelsieck zufolge werden die Anwälte der KlägerInnen vor dem Bundesverfassungsgericht an vier Linien entlang argumentieren: Ers-tens postulieren sie, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hätte vorlegen müssen, weil Fragen des europäischen Naturschutzrechts zur Debatte stehen. Dadurch, dass das nicht geschah, habe das OVG den KlägerInnen den grundgesetzlich garantierten Richter entzogen.

Zweitens dürfe mit der Zerstörung der Elbbucht nicht begonnen werden, solange sich im Hauptverfahren herausstellen könnte, dass sie nicht zulässig ist. Drittens habe das Ergebnis des Planverfahrens von vornherein festgestanden. Viertens gefährde die Erschütterung durch die Rammschläge den Elbhang und somit das Eigentum der dortigen Hauseigentümer.

Der Schreiber des anonymen Briefs hatte Strom- und Hafenbau vorgeworfen, die Werte eines Gutachtens zur Standsicherheit des neuen Deichs manipuliert zu haben. „Das ist falsch“, sagt Bernd Meyer von der Wirtschaftsbehörde. Die Sicherheit des Deichs sei „in vollem Umfang gewährleistet“. Der Schreiber verwende im übrigen falsche Zahlen. knö

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