: Israel verurteilt
Die UNO-Menschenrechtskommission kritisiert die Lage in den besetzten Gebieten. Für einen Antrag zur Verurteilung Chinas gibt es kaum Chancen
GENF taz ■ Die UNO-Menschenrechtskommission hat Israel am Mittwoch in drei Resolutionen mit zum Teil deutlicher Mehrheit verurteilt. 50 der 53 Kommissionmitglieder unterstützten einen von der Europäischen Union eingebrachten Antrag, in dem die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als „illegal“ und „Haupthindernis für den Frieden“ kritisiert werden. Israel wird aufgefordert, jeden weiteren Ausbau oder Neubau von Siedlungen zu unterlassen.
Die USA stimmten als einziges Land gegen diesen Antrag, wie auch (gemeinsam mit Guatemala) gegen einen von Algerien im Namen der arabischen Staaten vorgelegten Resolutionsentwurf zur Menschenrechtssituation in den besetzten Gebieten. Darin werden Israel schwere Verstöße gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht durch „unverhältnismäßigen und willkürlichen Einsatz von Gewalt“ vorgeworfen. Israel sei für außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Verhaftungen und Folter verantwortlich, heißt es in der Resolution. Sie wurde mit einer Mehrheit von 28 Staaten angenommen. 22 Länder enthielten sich – darunter auch die derzeit in der Kommission vertretenen sechs EU-Länder Frankreich, Italien, Portugal, Belgien, Großbritannien und Deutschland.
Auch bei der dritten, von Syrien eingebrachten und von 29 Staaten befürworteten Resolution zur Verurteilung israelischer Menschenrechtsverletzungen in den Golan-Höhen enthielten sich die EU-Staaten, während die USA (wiederum mit Guatemala) erneut mit Nein votierten.
Kaum Chancen gaben Kommissionsmitglieder gestern der von den USA vorgelegten Resolution zur Verurteilung Chinas, über die noch bis zum Abend entschieden werden sollte. Es zeichnete sich ab, dass – wie in den letzten neun Jahren – bereits der Geschäftsordnungsantrag Chinas auf Nichtbefassung der Resolution eine Mehrheit unter den 53 Kommissionsstaaten finden würde.
Westliche Diplomaten äußerten auch die Einschätzung, dass der von der EU vorgelegte Antrag zur Verurteilung Irans erstmals seit 18 Jahren scheitern könnte. „Dies wäre ein klarer Rückschlag“, erklärte der Botschafter eines EU-Staates. Denn die Menschenrechtssituation im Iran habe sich seit der letzten Kommissionssitzung im April 2000 „nicht verbessert“. Allerdings seien auf Grund der in diesem Jahr veränderten Zusammensetzung des UNO-Gremiums mehr Staaten in der Kommission vertreten, für die Menschenrechte kein „vorrangiges Anliegen“ seien.
Aus diesem Grund könnte auch der Resolutionsantrag der EU zur Verurteilung der russischen Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien scheitern, durch dessen Annahme im letzten Jahr erstmals in der Geschichte der Kommission ein ständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates kritisiert wurde. Derzeit verhandelt die EU allerdings mit Moskau noch über eine einvernehmliche Erklärung, die im Falle einer Einigung durch den Vorsitzenden der UNO-Kommission verlesen würde. Erst nach einem Scheitern dieser Verhandlungen will die EU – spätestens am Freitagabend – ihren Resolutionsantrag zur Verurteilung Russlands formal zur Abstimmung vorlegen. ANDREAS ZUMACH
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