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NPD zitiert Kohl und Schmidt

Die rechte Partei hat kistenweise Argumente gegen den Verbotsantrag der Regierung aufgefahren. Ihre fremdenfeindliche Politik sieht sie durch zwei Exkanzler gedeckt

BERLIN ap ■ Die NPD hat beim Bundesverfassungsgericht beantragt, die Verbotsklage der Bundesregierung zurückzuweisen. Die rechtsextreme Partei beruft sich dabei auch auf Äußerungen der früheren Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Helmut Schmidt (SPD). Das geht aus der gestern vom NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und Prozessvertreter Horst Mahler vorgestellten Kurzfassung der 388 Seiten starken Stellungnahme hervor.

Die beginnt mit dem Vorwurf, die Bundesregierung missbrauche ihr Antragsrecht, um die NPD als Konkurrentin der im Bundestag vertretenen Parteien auszuschalten. Der Antrag diene dem Schutz einer gescheiterten Politik. Die Multiethnisierung solle als nicht mehr debattierbares Schicksal des deutschen Volkes hingenommen werden.

Die NPD solle verboten werden, weil sie fordere, was auch Kohl gefordert und Schmidt vorgeschlagen habe. Zitiert wird Kohl, der 1982 von einer „zu großen Zahl von türkischen Mitbürgern in Deutschland“ sprach: „Wir müssen jetzt sehr rasch vernünftige, menschlich sozial gerechte Schritte einleiten, um hier eine Rückführung zu ermöglichen.“ Schmidt wird undatiert zitiert : „Es war ein Fehler, dass wir zu Zeiten von Ludwig Erhard mit Fleiß (...) ausländische Arbeitnehmer in die Bundesrepublik hineingesogen haben (...) Die Vorstellung, dass eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müsste, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, halte ich für abwegig.“

Grundgesetzartikel 21, Absatz 2, auf den sich der Antrag stützt, nennt die NPD verfassungswidrig. Ein Verbot wäre ein Eingriff in die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und verletze damit die Europäische Konvention. Der Vorwurf der Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus setze eine justiziable Antwort voraus, was das Wesen des Nationalsozialismus gewesen sei. Die Kooperation mit Neonazis und Skinheads verteidigt die NPD. Es sei ihr erklärtes Ziel, die jungen Menschen, statt sie zu auszugrenzen, „für den politischen Kampf auf dem Boden des Grundgesetzes unter Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols – für die Rettung Deutschlands zu gewinnen“.

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