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entschädigung für zwangsarbeiter

Den Nachweis muss das Opfer führen

Das Lager befand sich in Sichtweite des Kölner Doms: Mitten in der Stadt, auf dem Messegelände in Deutz, mussten Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und rund 6.000 Häftlinge aus dem KZ Buchenwald schuften. Die meisten von ihnen gehörten zur SS-Baubrigade III. „Mit einfachsten Werkzeugen, oft mit bloßen Händen, mussten die Zwangsarbeiter bombardierte Gebäude niederreißen“, heißt es in einer Dokumentation. Auch die Bergung von Überlebenden gehörte zur Arbeit der Häftlinge. Die Stadt Köln selbst wies ihnen die Arbeit zu und vermittelte sie gegen Entgelt an Firmen.

Die „Projektgruppe Messelager“ führt seit 1989 Besuchswochen für ehemalige Zwangsarbeiter durch. Eine der Teilnehmerinnen – sie musste bei Ford arbeiten – reichte 1998 die erste große Industrieklage in den USA ein. Die daraufhin einsetzende Klagewelle bewirkte, dass Bund und Wirtschaft im Dezember 1999 zehn Milliarden Mark Entschädigung für die Opfer zusagten. Nach langem Rechtsstreit ist die letzte große US-Sammelklage in der vergangenen Woche abgewiesen worden. Heute will der Bundestag daher offiziell Rechtssicherheit feststellen und zugleich die Gelder zur Auszahlung freigeben. Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft will zunächst nur 3,1 Milliarden Mark zur Verfügung stellen, die restlichen 1,9 Milliarden sollen „in den nächsten Tagen“ folgen. Um Geld ausgezahlt zu bekommen, müssen die Antragsteller ihre Zwangsarbeit selbst nachweisen. Das stellt viele der Betroffenen vor große Probleme - so auch in Köln, wo die meisten Akten der Stadtverwaltung, der Gestapo und auch der Messe im Krieg vernichtet worden sind. Zwar sind die Stiftungen angehalten, bei der Suche nach Dokumenten zu helfen. Doch nun schlug der Internationale Suchdienst des Roten Kreuzes in Bad Arolsen, der bei der Nachweisbeschaffung hilft, Alarm: Russland und die Ukraine haben bisher kaum Anfragen gestellt, obwohl nach Schätzungen jedem zweiten Antragsteller Nachweise fehlen. NM

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