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Kohls Freunde ohne Urteil

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Terlinden und Weyrauch ein. Verdacht auf Untreue gegen CDU zwar hinreichend, aber nicht schwer wiegend

BONN dpa ■ In der CDU-Spendenaffäre hat die Staatsanwaltschaft Bonn jetzt auch die Ermittlungsverfahren gegen die Vertrauten von Exkanzler Kohl, Hans Terlinden und Horst Weyrauch, gegen Zahlungsauflagen eingestellt. Weyrauch muss eine Zahlung von insgesamt 50.000 Mark, Terlinden eine von 30.000 Mark leisten. Das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Fred Apostel, gestern. Terlinden und Weyrauch müssen damit ebenso wie Kohl nicht vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen die beiden Kohl-Vertrauten wegen des Verdachts der Mittäterschaft zur Untreue gegen die eigene CDU-Bundespartei. Die Ermittlungen standen im Zusammenhang mit den von Kohl an den Parteigremien vorbeigeschleusten rund 2 Millionen Mark. Das Geld will Kohl von anonymen Spendern erhalten haben.

Terlinden stand im Verdacht, als Ex-Hauptabteilungsleiter im Adenauer-Haus für die Errichtung des Schwarzgeldkontensystems mitverantwortlich gewesen zu sein. Weyrauch soll für Bankenverbindungen zuständig gewesen sein. Gegen beide gebe es zwar hinreichenden Tatverdacht, erläuterte Apostel. Das Gesetz biete aber die Möglichkeit, bei einer nicht so schwer wiegenden Schuld und einer Zahlungsauflage von einer Anklage abzusehen. Davon habe der Staatsanwalt – wie schon im Fall von Exkanzler Kohl – Gebrauch gemacht.

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