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Meinungsfreiheit zählt

Landgericht Berlin spricht Unterzeichner des Aufrufs zur Fahnenflucht von Bundeswehrsoldaten im Jugoslawienkrieg frei. Kein Aufforderungscharakter

BERLIN taz ■ In einem seit gestern schriftlich vorliegenden und rechtskräftigen Urteil vom 29. Juni spricht das Kammergericht Berlin den Hamburger Friedensforscher Dr. Volker Böge vom Vorwurf des Aufrufs zu Straftaten frei. Böge war im Frühjahr 1999 Mitunterzeichner des „Aufrufs an alle Soldaten der Bundeswehr, die am Jugoslawien-Krieg beteiligt sind“. Die Richter urteilten, dass dem Aufruf an die Soldaten, sich nicht an dem rechtswidrigen Krieg zu beteiligen, die Befehle zu verweigern und sich von der Truppe zu entfernen, der „tatbestandliche“ Charakter der Aufforderung fehlt. Es handele sich um einen „Beitrag im geistigen Meinugskampf“. Die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit sei als Rechtsgut extensiv auszulegen und zu schützen. Böge gehörte zu den 7 Unterzeichnern, die im Gegensatz zu 33 anderen Angeklagten vom Amtsgericht Berlin in erster Instanz verurteilt worden waren. Alle 40 Verfahren gingen in die Revision. Vor dem Landgericht gab es bisher 13 Freisprüche und 2 Verurteilungen.

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