: Verjährung für den Lobbyisten
Gegen Dieter Holzer wird in Saarbrücken ermittelt. Doch wegen Bestechung ist ihm kaum der Prozess zu machen. Auch das Verfahren wegen Geldwäsche steht auf der Kippe
Seit August 2000 wird in Saarbrücken gegen den Lobbyisten Dieter Holzer wegen Geldwäsche ermittelt. Gut möglich, dass auch die Genfer Akten am Ende bei der Saarbrücker Staatsanwaltschaft landen. Ob sie allerdings dem dortigen Verfahren eine neue Richtung geben, bezweifelt der zuständige Oberstaatsanwalt Raimund Weyandt.
„Ermittlungen wegen Korruption wird es wohl keine geben, da die Vorgänge verjährt sind“, prognostiziert Weyandt und macht eine einfache Rechnung auf: Der Verkauf der Tankstellenkette Minol an Elf – verbunden mit der Bereitschaft von Elf, in Leuna eine Raffinierie zu bauen – fand im Juni 1992 statt. Falls hier wirklich Bestechung im Spiel war, kann man davon ausgehen, dass die Gelder in den Jahren bis 1992, „spätestens 1993“, flossen. Mit dem Eintreffen des Schmiergelds beim Geschmierten beginnt dann die fünfjährige Verjährungsfrist. Weyandt: „Selbst wenn es rund um Leuna Bestechung gegeben hat, ist sie längst verjährt.“ Was Holzer mit dem von Elf erhaltenen Geld gemacht hat, wird deshalb strafrechtlich wohl nicht mehr geklärt werden können. „Möglich ist aber eine politische Bewertung durch den Untersuchungsausschuss des Bundestages“, betont Weyandt.
Doch auch für das bereits laufende Geldwäscheverfahren gegen Holzer macht sich der Staatsanwalt wenig Hoffnungen. Weyandt glaubt vielmehr, dass die Genfer Akten „nicht viel Neues bringen“ und vor allem Belege für die Geldflüsse in Holzers verwirrendem Firmenimperium enthalten. Ein großes Schaubild über diese Geldflüsse – die so genannte Tapete – hatte die Genfer Staatsanwaltschaft schon im Vorjahr nach Deutschland geschickt. Das Schaubild befinde sich auch „schon lange“ bei den Saarbrücker Ermittlungsakten, betont Weyandt. „Wenn wir jetzt die Kontenbelege dazu bekommen, hilft uns das aber wenig bei unseren grundlegenden Schwierigkeiten mit dem Fall.“
Die Probleme liegen vor allem im Tatbestand der Geldwäsche. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass von den Managern des französischen Elf-Konzerns planmäßig Geld veruntreut, also in die eigene Tasche gewirtschaftet wurde. Holzer, so vermutet man, hätte in seinem Firmengeflecht dann geholfen, das Geld zu waschen. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist allerdings, dass Holzer nicht schon „Mittäter der Vortat“, also der Untreue, ist.
Davon allerdings gehen die französischen Behörden aus, die gegen Holzer einen Haftbefehl wegen „Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen“ erlassen haben. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft sucht nun den Kontakt zur französischen Justiz, um Hintergründe des Verfahrens zu besprechen. Frühester Termin für ein Zusammentreffen mit dem zuständigen Pariser Ermittlungsrichter wäre dann im September.
Gut möglich also, dass Holzer in Deutschland straffrei ausgeht und auch in Frankreich nicht vor Gericht gestellt werden kann. Als deutscher Staatsbürger kann er nicht ins Ausland ausgeliefert werden. „Holzer kann dann warten, bis in Frankreich Verjährung eingetreten ist“, unkt Staatsanwalt Weyandt. CHRISTIAN RATH
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