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Klage gegen Bayern

Freistaat verzögert eingetragene Partnerschaft: Schwule Paare ziehen vor Bundesverfassungsgericht

BERLIN taz ■ Mehrere homosexuelle Paare aus Bayern, so wurde gestern bekannt, wollen spätestens bis Anfang der Woche Verfassungsbeschwerde gegen ihr Bundesland in Karlsruhe einlegen. Der Grund: Bayern hat nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, bis zum 1. August – kommenden Mittwoch – die Voraussetzungen für die behördliche Registrierung homosexuellen Lebenspartnerschaften geschaffen. Im Gegensatz zu den Freistaaten Thüringen und Sachsen, wie Bayern Kläger gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht, hat Bayern nicht einmal eine Eilverordnung beschließen wollen, die es homosexuellen Paaren zumindest provisorisch erlaubt, ihre Partnerschaften zu schließen. Eingereicht wird die Klage im Namen der Antragsteller von der Tutzinger Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein, spezialisiert auf die Rechtsprobleme gleichgeschlechtlicher Lebensweisen.

Unabhängig von der Frage der fahrlässigen Verhinderung, geltendes Bundesrecht im Bundesland umzusetzen, wird geprüft, ob der Gesetzesvorschlag der CSU, die eingetragenen Lebenspartnerschaften bei einem Notariat besiegeln zu lassen, zulässig ist. Im Gesetz steht ausdrücklich formuliert, dass diese Lebenspartnerschaften vor einer Behörde besiegelt werden müssen. In Bayern allerdings sind Notariate nicht Teil des Staatsapparats.

Ob das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erfüllung der Bundesgesetze annimmt, gilt als sehr möglich; wann es ihn entschieden haben wird, ist offen.

JAN FEDDERSEN

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