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Der Imsi-Catcher

Bundesinnenministerium weist „Spiegel“-Vorwurf illegaler Überwachung von Handybesitzern zurück

BERLIN/HAMBURG afp ■ Das Bundesinnenministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, die Polizeibehörden von Bund und Ländern überwachten die Besitzer von Handys mit illegalen Methoden. Die Verwendung der mobilen Überwachungsanlage „Imsi-Catcher“ stehe im Einklang mit der Strafprozessordnung, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Sie dementierte damit einen Bericht des Spiegels. In mindestens 30 Fällen hätten Polizeibehörden eine mobile Überwachungsanlage verwendet. Damit reagierten die Ermittler auf den zunehmenden Gebrauch von anonym erworbenen oder auf falsche Namen angemeldeten Handys bei Kriminellen, berichtete der Spiegel.

Da eine 1999 ausgelaufene Versuchsgenehmigung für die Abhöranlage nicht verlängert worden sei, beriefen sich die Polizeibehörden beim Einsatz auf den so genannten rechtfertigenden Notstand, heißt es in dem Magazin. Demgegenüber verwies die Ministeriumssprecherin darauf, dass die Strafprozessordnung die Überwachung von Mobiltelefonen bei besonders schweren Straftate wie Mord ausdrücklich zulasse. Sie betonte, dass mit dem „Imsi-Catcher“ keine Gespräche abgehört werden, sondern nur die Standorte seiner Nutzer ausfindig gemacht werden könnten. Das aus einem Observationsauto heraus betriebene Gerät überwacht laut Spiegel nicht nur die Handys von Verdächtigen, sondern von allen Personen, die in einem bestimmten Umkreis ein Mobiltelefon eingeschaltet haben.

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