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Tipps zum WKA-Investment

Die Angebote bei Windkraftprojektierern machen Anlegern die Entscheidung mitunter schwer. Eine neue Broschüre des Bundesverbandes Windenergie gibt handfeste Ratschläge, was zu beachten ist

„Anleger sollten das von ihnen ins Auge gefasste Objekt gründlich prüfen.“

Erneuerbare Energien haben Zukunft. Geldanleger können dabei auf zweierlei Weise investieren: Sie beteiligen sich via Aktien und Fonds an einem börsennotierten oder außerbörslich gehandelten Unternehmen. Oder sie investieren direkt in ein Projekt, dessen Initiatoren den Bau und Betrieb von Kraftwerken organisieren, die aus regenerativen Quellen Strom erzeugen. Denkbar sind Wasserkraft- und Photovoltaik-, vor allem aber Windkraftanlagen. Rund 100.000 Leute hätten inzwischen bundesweit ihr Geld in die Windkraft gesteckt, schätzt Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Weltweit war Ende vergangenen Jahres eine Windkraftleistung von rund 17.500 Megawatt installiert, davon 10.000 Megawatt in Europa. Neue Studien gehen nach BWE-Angaben von einer bis zum Jahr 2010 europaweit installierten Leistung von 60.000 Megawatt aus.

Und jedes Projekt will finanziert sein. Wer investiert, kann bei Windparks Renditen von etwa 8 bis 12 Prozent einfahren – oder baden gehen. So berichtete die Zeitschrift Neue Energie kürzlich über ein Projekt in Bayern, bei dem das Windangebot bis zu 60 Prozent hinter den Prognosen zurückgeblieben ist. Mangels Wirtschaftlichkeit würden die beiden 600-Kilowatt-Maschinen wieder abgebaut. Die 30 Kommanditisten bekämen „einen nennenswerten Anteil ihrer Einlagen“ zurück, zitiert die Zeitschrift den Geschäftsführer des zuständigen Planungsbüros.

„Die Vielfalt des Angebots macht es schwer, sich einen Überblick zu verschaffen und die Spreu vom Weizen zu trennen“, heißt es beim BWE. Weil ein finanzielles Engagement bei einer Windparkbeteiligung langfristig wirkt, „sollten Anleger das von ihnen ins Auge gefasste Objekt besonders gründlich prüfen“, rät BWE-Präsident Peter Ahmels.

Für den Einsteiger in ein Windkraftprojekt hat der Bundesverband Windenergie nun viele Informationen zu einer Broschüre zusammengestellt. „Da wir leider erleben mussten, dass einige wenige schwarze Schafe versuchen, mit dubiosen Angeboten Windkraftinvestoren abzuzocken“, so Ahmels, diene dies „auch dem Anlegerschutz“. Genaue Zahlen über „schwarze Schafe“, gar Namen, nennt man beim BWE nicht. „Wir führen darüber keine Listen“, erklärt Jochen Twele vom Berliner Büro der Windkraftlobby.

Dreh- und Angelpunkt eines Windparkprojekts ist zunächst das Potenzial an Windenergie, das mittels Windgutachten ermittelt wird. „Da bereits Abweichungen der Windgeschwindigkeit von nur einem Prozent zu Ertragsminderungen von bis zu drei Prozent führen können, legen seriöse Fondsanbieter ihren Berechnungen Gutachten von branchenbekannten Planungsbüros zugrunde“, heißt es in der BWE-Broschüre. Oder es würden zwei „unabhängige Windgutachten in Auftrag gegeben, wobei für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen von dem schlechtesten der ermittelten Werte ausgegangen wird“. Aber: Mit einer Restunsicherheit sollte man rechnen.

Sechs Meter pro Sekunde durchschnittliche Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe sollten bei Messungen herauskommen. In Einzelfällen mag auch ein etwas niedrigerer Wert „noch akzeptabel“ sein, bei sehr hohen und damit teuren Türmen sind dagegen ein paar Zehntel mehr wünschenswert.

Der Projektierer sollte erfragen, ob der Hersteller der geplanten Windenergieanlagen die zugesagten Erträge garantiert und im Falle von Mindererträgen die Differenz finanziell ausgleicht; das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Projekt mit Pilotanlagen geplant ist oder mit Anlagen, bei denen bisher wenig Betriebserfahrung vorliegt. Mangelnde technische Reife kann zu erhöhten Betriebskosten und frühzeitigen Ersatzinvestitionen führen. „Dieses größere Risiko sollten Sie sich auf keinen Fall durch höhere Renditeversprechungen schmackhaft machen lassen“, so der BWE.

Das zweite Fundament der Investitionsplanung sind die Gesamtinvestitionskosten. Als Orientierungswert setzt der BWE etwa 1,40 Mark pro Kilowattstunde an, der „nur in Ausnahmefällen“ überschritten werden sollte. So dürfe ein Windpark, „bei dem die Anlagenverfügbarkeit und vielleicht sogar der Ertrag durch eine mehrjährige Garantie eines namhaften Generalunternehmers abgesichert sind, etwas teurer sein als ein Park, der nur über die normale Garantie des Anlagenherstellers verfügt“.

Der dritte wichtige Punkt zur Orientierung: die Betriebskosten. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für die kaufmännische und technische Betriebsführung, Rücklagen für den Rückbau der Anlage, Versicherungen und laufende technische Prüfungen durch Gutachter. Vielfach werden gerade die Kosten für Wartung, Instandhaltung und Reparaturen nach BWE-Erkenntnissen „zu niedrig angesetzt“. So fand man in vielen Prospekten Sätze von 5 Prozent des Nettoertrags, die realen Werte lägen indes eher bei „zehn Prozent des Nettoertrages für die ersten zehn Betriebsjahre“. Für die Restlaufzeit sei wegen des dann notwendigen Austauschs von Komponenten eher mit etwa 21 bis 26 Prozent zu rechnen. Über die 20-jährige Laufzeit ergäben sich mittlere Wartungskosten von etwa 15 bis 20 Prozent des Nettoertrags. Die Betriebskosten sollten nach BWE-Angaben mit etwa 4,5 Pfennig pro Kilowattstunde angesetzt werden.

Der vierte Faktor, den es vor der Investition zu prüfen gilt, ist der Beteiligungsprospekt. Dieser Prospekt muss dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) „in vollem Umfang entsprechen“, mahnt der Bundesverband Windenergie, „und sollte von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beurteilt worden sein“. Damit werde festgestellt, ob „die aus Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers für eine Anlageentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig und richtig enthalten sind“, ob beispielsweise über Chancen und Risiken aufgeklärt wird, die Kosten der Investition, wichtige Verträge und Vertragspartner genannt werden. Außerdem sind unter anderem technische Daten, Windparkstandort und Energieertrag ablesbar.

Doch bei aller ausgiebigen Prüfung muss sich jeder Investor vor Augen halten: Wer sich an einem Windpark beteiligt, geht ein unternehmerisches Risiko ein. „Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht“, so der Bundesverband Windenergie. Ob sich eine Windparkbeteiligung im Einzelfall rechnet, sollte man deshalb „am besten von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt“ beurteilen lassen, der „über spezielles Know-how im Bereich der geschlossenen Fonds verfügt“. ALO

Die 16-seitige, sehr informative Broschüre „Mit einer grünen Anlage schwarze Zahlen schreiben – Tipps für Ihre Beteiligung an einem Windkraftprojekt“ gibt es für 4 DM beim Bundesverband Windenergie, Herrenteichstraße 1, 49074 Osnabrück, Tel. (05 41) 3 50 60-0 oder als Download unter www.wind-energie.de.

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