: Kinder bitte beim Wahlhelfer abgeben
Eine kleine Abstimmhilfe: Von Überhangmandaten, Dreiprozentklauseln und Wahllokalsuchmaschinen
Eines ist klar: Kinder dürfen nicht mit in die Wahlkabinen. Landeswahlleiter Schmidt von Puskás legt Wert auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Ihm stehen 3.000 ehrenamtliche Helfer zur Seite, wenn 2,4 Millionen Wahlberechtigte am Sonntag ihre Kreuzchen machen. Neben dem Abgeordnetenhaus werden erstmals die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) der neuen Großbezirke gewählt.
Das Abgeordnetenhaus
Berlins Parlament besteht seit 1999 aus mindestens 130 Abgeordneten. Sie werden für eine Periode von fünf Jahren gewählt. Um die Mandate bewerben sich 14 Parteien. 5 Parteien und 13 Einzelkandidaten treten nur in einzelnen der 78 Wahlkreise an.
Die Erststimme
Alle WählerInnen haben zwei Stimmen. Die Erststimme wählt den Direktkandidaten des Wahlkreises. Das Direktmandat erhält der Kandidat mit den meisten Stimmen. Für kleinere Parteien ist die Erststimme damit meist verschenkt.
Die Zweitstimme
Entscheidend ist die Zweitstimme. Sie definiert die prozentuale Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und damit die Anzahl der Mandate einer Partei.
Die Überhangmandate
Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr Sitze nach Zweitstimmen zustehen, erhält sie Überhangmandate. Um das Kräfteverhältnis nicht zu verfälschen, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate.
Die Mandatsvergabe
Die Mandate werden nicht wie bei der Bundestagswahl je zur Hälfte über die Erst- und Zweitstimme vergeben, sondern im Verhältnis 60 zu 40 verteilt. 78 Sitze entfallen auf Direktmandate, 52 Sitze auf Listenmandate. Die Sitze werden nach dem Niemeyer-Verfahren verteilt, das kleinere Parteien begünstigt. Wenn sie denn die Fünfprozenthürde übersprungen haben.
Die BVV-Wahlen
Die BVVs schrumpfen: Statt einst 826 werden in den 12 Großbezirken nur noch 660 Bezirksverordnete für fünf Jahre gewählt. 22 Parteien stehen zur Wahl. Auch EU-Bürger dürfen wählen.
Die BVV-Mandate
Da die Mandate in den BVVs nur über Listen vergeben werden, haben die WählerInnen nur eine Stimme. Überhang- und Ausgleichsmandate kommen nicht zustande. Die jeweils 55 Sitze der BVVs werden nach der d’Hondt-Methode verteilt, die größere Parteien begünstigt. Seit 1998 gilt eine 3-Prozent-Sperrklausel.
Die Stimmzettel
Alle Wahlberechtigten erhalten drei Stimmzettel: zwei fürs Abgeordnetenhaus, einen für die BVV. Da CDU, SPD und FDP mit Bezirkslisten zum Abgeordnetenhaus antreten, kann es sein, dass ihre Spitzenkandidaten nicht auf dem Zweitstimmzettel erscheinen. Sie sind dann in einem anderen Bezirk aufgestellt.
Die Briefwahl
Die Wahlbehörde rechnet mit 300.000 Briefwahlstimmen. Wer vergessen hat, seinen Wahlbrief abzuschicken, kann seine Stimme retten, wenn er ihn in ein Wahllokal trägt.
Hilfe für Behinderte
60 Prozent der Wahllokale sind behindertenfreundlich ausgestattet. Ob das eigene dazugehört, ist auf der Benachrichtigungskarte vermerkt. Für Sehbehinderte gibt es eine Schablone, die beim Ausfüllen der Stimmzettel hilft. Sie kann unter (0 30) 89 58 88 80 angefordert werden.
Rettung für Schlamper
Wer seine Wahlberechtigungskarte verloren hat, kann trotzdem wählen gehen: mit Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Infos im Netz
Praktische Hilfe – z. B. eine Suchmaschine für Wahllokale – gibt’s unter www.statistik-berlin.de/wahlen. BETTINA FICHTNER
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