: Richtersegen für Islamunterricht
Im Rechtsstreit um die Erteilung islamischen Religionsunterrichts an Berliner Schulen hat die Islamische Föderation einen weiteren Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Föderation auch weiterhin islamischen Religionsunterricht erteilen darf. Schulsenator Klaus Böger (SPD) sagte: „Das Urteil ist zu akzeptieren, aber ich halte es für falsch.“ Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils werde entschieden, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Die Föderation hat dem Urteil zufolge einen Anspruch darauf, den Unterricht in dem vom Schulgesetz vorgesehenen Umfang von zwei Wochenstunden während der Unterrichtszeit abzuhalten. Religionsunterricht ist in Berlin keine Aufgabe der staatlichen Schule, sondern eigene Entscheidung der Religionsgemeinschaften, die sich dabei auf die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit berufen können, so die Richter. Sie sprachen der Schulverwaltung die Befugnis ab, die inhaltliche Konzeption des Unterrichts zu kontrollieren. DDP
bericht SEITE 7
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen