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Konsulatsbesetzung wird neu aufgerollt

Vier junge Kurden müssen sich wegen der Besetzung des israelischen Konsulats noch einmal vor Gericht verantworten

Zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr müssen sich vier junge Kurden vor dem Berliner Landgericht wegen der Besetzung des israelischen Konsulats im Februar 1999 verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch und Freiheitsberaubung vor. Die 18- bis 22-jährigen Männer sollen während der Proteste gegen die Entführung von PKK-Chef Abdullah Öcalan durch den türkischen Geheimdienst in das Gebäude eingedrungen sein. Dort sollen sie die Türen verbarrikadiert und eine israelische Angestellte zwei Stunden lang festgehalten haben.

Im Verlauf der Proteste hatten israelische Sicherheitsleute ihre Waffen abgefeuert. Drei Männer und die 18-jährige Sema Alp starben durch tödliche Schüsse, elf weitere Kurden wurden verletzt. Auf der Anklagebank sollte ursprünglich auch Sema Alps jüngere Schwester sitzen. Das Verfahren der Schülerin wurde aber bereits im Dezember letzten Jahres eingestellt. Sie habe schon genug gelitten, fand das Gericht.

Im Fall der vier jungen Männer, die teilweise ohne ihre Eltern als Jugendliche nach Deutschland geflohen waren und bis zum 17. Februar 1999 als Asylsuchende Abschiebeschutz genossen, lehnte die Vorsitzende Richterin Gabriele Eschenhagen gestern die Einstellung des Verfahrens jedoch ab.

Die Verteidiger hatten argumentiert, die Angeklagten seien nicht an Gewalttätigkeiten beteiligt gewesen. Sie hätten sich vielmehr aus Angst vor den „schießwütigen Sicherheitsbeamten“ in einem Zimmer verschanzt. Die Schüsse seien für die Jugendlichen „ein Schock gewesen“, sagte Rechtsanwalt Ronni Reimann. „Danach war für sie nichts mehr so wie vorher.“

Für Rechtsanwalt Volker Ratzmann, dessen Mandant Hassan Y. ebenso wie die drei anderen Angeklagten bislang keine Einlassungen zur Sache gemacht hat, ist die Einstellung „schon allein aufgrund des langen Zeitraums“ dringend geboten. „Die Zeugen haben kaum noch eigene Erinnerungen“, sagt der frisch gebackene Grünen-Abgeordnete. Viele hätten schon mehrfach ausgesagt. Außerdem seien die Angeklagten durch die lange Verfahrensdauer und das Damoklesschwert der drohenden Abschiebung ausreichend bestraft. Die Ausländerbehörde hat eine Rückführung in die Türkei angeordnet. Bis zum Prozessende ist diese Entscheidung außer Vollzug gesetzt.

Verteidigerin Christina Klemm monierte darüber hinaus, dass wie schon im ersten Prozessdurchlauf wieder nicht alle vom Gericht geladenen Zeugen eine Aussagegenehmigung erhalten würden. Empörung herrschte bei dreien der vier Verteidiger auch über die Entscheidung des Gerichts, die Öffentlichkeit mit dem Verweis auf das Jugendschutzgesetz aus dem Gerichtssaal auszuschließen. „Die öffentliche Meinung hat die Angeklagten und ihre Ideologie längst vorverurteilt“, so Ratzmann. „Es wäre nur fair, wenn sie jetzt auch öffentlich ihre Unschuld beweisen könnten.“ Gestern hörte das Gericht jedoch lediglich die Schwester von Selma Alp und einen Jugendlichen, der sich im Dezember schuldig bekannt hatte, als Zeugen. Der Prozess wird voraussichtlich bis Ende Februar nächsten Jahres dauern. HEIKE KLEFFNER

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