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Auftragsmord vor Gericht

Im Prozess wegen des Auftragsmords an einem früheren Geschäftspartner hat die Staatsanwaltschaft für einen 44-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Ein 37-jähriger Mitangeklagter soll wegen Beihilfe zum Mord sieben Jahre ins Gefängnis. Den beiden wird vorgeworfen, einen Auftragskiller angeheuert zu haben. Das 48-jährige Opfer, ein Innenarchitekt, war 1994 vor seinem Wohnhaus in Rudow durch vier Schüsse getötet worden. Der Mann wurde auf dem Weg zu einem Gerichtstermin erschossen, bei dem es um Streitigkeiten zwischen den ehemaligen Geschäftspartnern gehen sollte. Der Auftragskiller war bereits im April 1995 wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er galt als vermindert schuldfähig. Im Februar dieses Jahres gestand der Häftling, von den Angeklagten zum Mord angestiftet worden zu sein. Die Verteidigung des 37-Jährigen beantragte Freispruch mangels Beweisen. Der Anwalt des 44-Jährigen stellte keinen konkreten Strafantrag. Das Urteil wird am Dienstag erwartet. DDP

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