: Zeitplan für die NPD
Bundesverfassungsgericht legt die Verhandlungstermine zum NPD-Verbotsverfahren fest. Verfassungsschutz zählt mehr rechte Gewalttäter
BERLIN dpa/taz ■ Jetzt stehen die Termine fest: Am 5., 6., 7., 19. und 20. Februar kommenden Jahres wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Präsidentin Jutta Limbach mündlich über das Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) verhandeln. 14 „Auskunftspersonen“, vor allem von der NPD, sind geladen.
Es wird damit gerechnet, dass das NPD-Verfahren in Karlsruhe abgeschlossen wird, bevor Limbach ausscheidet. Sie erreicht im März die Altersgrenze von 68 Jahren. Ein vom Bundestag zu bestimmender Nachfolger darf jedoch nicht in ein laufendes Verfahren einspringen. Dass ein sieben- statt achtköpfiger Senat die Verhandlung zu Ende bringt, gilt als unwahrscheinlich.
Das Verbotsverfahren gegen die NPD in Karlsruhe geht auf Anträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zurück. Die Regierung begründet ihren Antrag damit, dass die NPD gewaltbereit und antisemitisch sei. Sie wolle die Organisationsform „Partei“ zur Unterwanderung der parlamentarischen Demokratie nutzen, deshalb müsse man ihr das Parteienprivileg entziehen.
Der Bundestag setzt in seinem Antrag auf die „Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP“. Der Bundesrat erklärt, dass sich Verbindungen zwischen NPD und der gewaltbereiten Neonazi-Szene nachweisen ließen.
Über die Gewaltbereitschaft der rechtsextremistischen Szene veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz gestern in Köln neue Zahlen. Seien 1991 noch rund 4.200 gewaltbereite Rechtsextremisten in Deutschland gezählt worden, so stieg die Zahl bis Ende 2000 auf 9.700, heißt es in der Studie „Ein Jahrzehnt rechtsextremistischer Politik“. Nach einem Rückgang Mitte der 90er-Jahre sei die Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten seit 1998 wieder gestiegen, und zwar auf 998 Delikte im vergangenen Jahr. Ostdeutsche seien mit einem Anteil von rund 50 Prozent in der Gruppe der gewaltbereiten Rechtsextremen überproportional häufig vertreten. Die Wertigkeit dieser Zahlen ist allerdings umstritten: So haben sich die Bundesländer noch nicht auf die Kriterien verständigt, nach denen Delikte als „rechtsextremistische Staftat“ eingestuft werden. UWI
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