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Kindische Klage

■ Behindertes Kind darf auch mal laut sein, urteilt das Amtsgericht Altona

Nach einem Streit um die Lärmbelästigung durch ein behindertes dreijähriges Mädchen hat das Amtsgericht Altona gestern die Klage von Nachbarn abgewiesen. Sie hatten von der Familie verlangt, das Kind ruhig zu stellen oder andernfalls 500.000 Mark zu zahlen. Insbesondere bei behinderten Kindern könne man kein Unterlassen der Ruhestörung fordern, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

„Besser hätte es nicht kommen können. Der Richter hat nochmal konkretisiert, wie die Gesellschaft mit behinderten Kindern umzugehen hat“, sagte der 47-jährige Vater der Kleinen nach der Verhandlung. Das Kind hat eine unklare Entwicklungsstörung mit autistischen Zügen. Bei Wutanfällen schlägt die Kleine mit dem Kopf auf den Boden, trampelt herum oder schreit heftig.

Die Klägerin wohnt im zweiten Stock des Hauses unter der Familie mit dem Mädchen. Ihr Lebensgefährte ist Anwalt und hat sie bei ihrer Klage unterstützt. Geimeinsam hatten sie ein „Lärmprotokoll“ erstellt, in dem sie mit Daten und Uhrzeiten die einzelnen Ruhestörungen genau aufgelistet hatten. Das wies aber nur Störungen am Tag auf, nachts schläft das Kind wie jedes andere. Lärm zu Tageszeiten durch Kinder sei normal, daher fehle es auch am konkreten Grund für die Klage, führte der Richter aus. lno

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