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Simonis bald allein

■ Nordfriesland klagt gegen das Land

Der Kreis Nordfriesland hat Verfassungsklage gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht. Sie richtet sich gegen die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die Anfang vorigen Jahres in Kraft getreten war. Mit der Klage wolle der Kreis sich gegen den damit verbundenen „Griff in die kommunale Kasse“ wehren, sagte der nordfriesische Landrat Olaf Bastian ges-tern.

Finanzstaatssekretär Uwe Döring widersprach umgehend: Trotz der Gesetzesänderung steige die kommunale Finanzausgleichsmasse gegenüber 2000, sodass die „kommunale Familie“ über mehr Mittel als im Vorjahr verfüge. „Es gibt daher keinen Griff in kommunale Kassen“, sagte der Staatssekretär. Das Land sehe für die Klage keine Aussicht auf Erfolg.

Nach Meinung des Kreises verstößt das Änderungsgesetz zum Finanzausgleich gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Selbstverwaltungsgarantie. Denn kommunale Selbstverwaltung sei nur möglich, wenn die Gemeinden und Kreise über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. „Mit dem jetzt angefochtenen Änderungsgesetz entzieht das Land der kommunalen Familie für die Dauer von vier Jahren Finanzausgleichsmittel in Höhe von 30,7 Millionen Euro jährlich“, erläuterte Bastian.

Die Kommunen seien aber mit ihren Sparmöglichkeiten am Ende. Der Fehlbetrag im aktuellen Haushalt des Kreises Nordfriesland wird nach Auskunft aus der Kreisverwaltung voraussichtlich bei über drei Millionen Euro liegen. Mit diesem Problem steht Nordfriesland den Angaben zufolge nicht allein da: In Schleswig-Holstein verfügen nach Bastians Informationen nur noch 3 von 11 Kreisen über freie Finanzmittel. Trotz der Klage sei dem Kreis aber weniger ein Sieg vor Gericht wichtig, als vielmehr ein „angemessener Interessensausgleich zwischen Land und Kreisen“. lno

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