Gut ausgegangen: Kirchenasyl mündete jetzt in Bleiberecht
■ Kurden bekamen nach über zehn Monaten „kleines Asyl“ vom Gericht
Wieder einmal haben die Christen geholfen. Der Asyl-Fall des Ehepaares Mehmet und Akide Mugan ging für die kurdischen Flüchtlinge jetzt gut aus. Nach über zehnmonatigem Kirchenasyl in Arsten-Habenhausen hat das Verwaltungsgericht Braunschweig nun entschieden, dass das Ehepaar in Deutschland bleiben kann.
Im Falle der Abschiebung in die Türkei drohten Mann und Frau politische Verfolgung. Auch im Westen der Türkei sei das Paar nicht sicher, begründete das Gericht das „kleine Asyl“.
Öffentlichkeit hilft
„Das Kirchenasyl, das gegen den ausdrücklichen Widerstand aus Kreisen des Bremer Innenressorts gewährt wurde, hat diesen Ausgang mit ermöglicht“, kommentierte der Anwalt der Familie, Horst-Eberhard Schultz, das Ergebnis des Verfahrens.
Nicht zuletzt habe die Öffentlichkeit, die der Fall erregt hatte, das Verfahren für seine Mandanten positiv beeinflusst. „Jetzt können die Eheleute einen Flüchtlingsausweis erhalten und endlich in der Nähe der Freunde wohnen.“
Respekt für Einsatz
Die MitarbeiterInnen des UnterstützerInnen-Kreises der Simon-Petrus-Kirche haben ihrerseits dem Anwalt Respekt für seinen Einsatz gezollt. Er habe auf einer Informationsveranstaltung erläutert, wie schnell Kurden in der Türkei in den Verdacht gerieten, die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu unterstützen.
Damit habe er viele Gemeindemitglieder überzeugt, das Paar zu unterstützen, das in der Türkei von Sicherheitskräften terrorisiert worden war.
Auch Verwandte seien schwer misshandelt worden, hatten die Mugans berichtet. So wurde ihre Versorgung durch einen breiten Kreis von engagierten Kirchenleuten getragen.
Belastung nach Folter
Das Ehepaar war 1996 nach Deutschland geflohen, hatte aber das Bundesamt zur Anerkennung von Flüchtlingen für ein Asyl nicht überzeugen können. Später war das Paar nach Bremen gezogen, wo der Mann sich einer therapeutischen Behandlung im spezialisierten Beratungszentrum „Refugio“ unterzog. Nach Folter in der Türkei litt er unter posttraumatischen Belastungsstörungen – weswegen ihm eine Psychologin auch bescheinigte, dass er die für das Asylverfahren notwendigen rechtlichen Schritte nicht fristgemäß habe erledigen können.
Etwas muss faul sein
Dass vielfach erst das Kirchenasyl zu einem Bleiberecht verhelfe, wertete Anwalt Schultz nun als „eine zweischneidige Entwicklung“. „Es muss etwas faul sein am Verlauf oder am Ausgang vieler Asylverfahren, wenn es oft erst durch eine engagierte Betreuung und die Publizizät des Kirchenasyls gelingt, die Verantwortlichen von der Verfolgungsgefahr zu überzeugen“, befindet Horst-Eberhard Schultz. Viele Verfolgte aber würden den Weg ins Kirchenasyl nicht finden.
ede
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen