Muslime dürfen schächten

BERLIN taz ■ In Deutschland lebende Muslime dürfen künftig Tiere ohne Betäubung schlachten. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Das so genannte Schächten sei Ausdruck einer religiösen Grundhaltung, erklärten die Richter. Sie gaben damit der Beschwerde des muslimischen Metzgers Rüstem Altinküpe aus dem hessischen Aßlar statt. Das Tierschutzgesetz verbietet das Schächten. Es entspreche dem Willen des Gesetzgebers, eine Ausnahme für Muslime zu ermöglichen, befanden die Richter.

Der Zentralrat der Muslime, der Islamrat für Deutschland und Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) begrüßten das Urteil. Tierschützer kritisierten den Richterspruch.

YAS

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