piwik no script img

Muslime dürfen schächten

BERLIN taz ■ In Deutschland lebende Muslime dürfen künftig Tiere ohne Betäubung schlachten. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Das so genannte Schächten sei Ausdruck einer religiösen Grundhaltung, erklärten die Richter. Sie gaben damit der Beschwerde des muslimischen Metzgers Rüstem Altinküpe aus dem hessischen Aßlar statt. Das Tierschutzgesetz verbietet das Schächten. Es entspreche dem Willen des Gesetzgebers, eine Ausnahme für Muslime zu ermöglichen, befanden die Richter.

Der Zentralrat der Muslime, der Islamrat für Deutschland und Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) begrüßten das Urteil. Tierschützer kritisierten den Richterspruch.

YAS

brennpunkt SEITE 3, meinung SEITE 12

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen